25 Klima­mi­gra­tion/Klimaflucht

ein beitrag von

  • Johannes Herbeck
  • Svenja Gudel

Der Zusammenhang zwischen Flucht und Migration einerseits und klimawandelbedingter Umweltveränderung andererseits wird seit einigen Jahren intensiv diskutiert. Zur Debatte stehen etwa die Stärke des möglichen Zusammenhangs beider Phänomene, das zu erwartende Ausmaß sowie unterschiedliche Begrifflichkeiten und damit verbundene mögliche völkerrechtliche Instrumente. Insbesondere das konstante Ringen um Begrifflichkeiten, die teils ganz konkrete politische Agenden und Inhalte transportieren, ist dabei zentral. So deuten die Begriffe Klimamigration und Klimaflucht auf verschiedene Bewertungen der Stärke des Zusammenhangs hin. Insgesamt fällt eine geografische Ungleichverteilung der Forschung zu Klimamigration bzw. -flucht auf, die zur Forderung einer Dekolonisierung der Debatte geführt hat.

Einlei­tung

Die Debatten um klimawandelinduzierte Migration und im Besonderen die Figur des ‚Klimaflüchtlings‘ nehmen in Debatten um den globalen Klimawandel und dessen Wirkungen auf menschliche Gesellschaften eine interessante Position ein. Für lange Zeit erfüllten sie eine Scharnierfunktion, weil die primär andernorts auftretenden klimatischen Veränderungen und damit zusammenhängenden gesellschaftlichen Risiken so auf die Länder des Globalen Nordens rückwirkten. Von Beginn der 1990er Jahre an waren Begriffe wie ‚Klimaflüchtling‘ verknüpft mit quantitativen Prognosen zum Ausmaß des Phänomens. So warnte etwa der britische Ökologe Norman Myers vor bis zu 150 Millionen environmental refugees, die es bis zur Mitte des 21. Jahrhunderts geben werde (Myers 1993). In diesen frühen Prognosen schwang die Vorstellung mit, dass zumindest ein Teil dieser Migrationen auch in europäische und nordamerikanische Länder erfolgen könnte. Problemlos Anschluss fanden diese Vorstellungen an bestehende Sorgen vor einer Überforderung der ‚westlichen‘ Gesellschaften angesichts der ohnehin schon zahlreichen und komplexer werdenden Migrationsbewegungen im Kontext von Globalisierung und multipolaren Konfliktkonstellationen nach dem Ende des Kalten Krieges.1

Seit den frühen 2000er Jahren ist eine beständig steigende Aufmerksamkeit gegenüber möglichen Zusammenhängen zwischen klimawandelbedingten Umweltveränderungen und sich verändernden Migrationsbewegungen zu konstatieren – eine Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Begrifflichkeiten, Ansätzen und Diskurssträngen lohnt also allemal. Die wissenschaftlichen und politischen Diskurse rund um diesen Nexus haben eine Vielzahl an unterschiedlichen Begrifflichkeiten hervorgebracht, die bestimmte Aspekte betonen oder zurückweisen. Zum Teil sind sie mit konkreten völkerrechtlichen Implikationen versehen. In einer primär international und in englischer Sprache geführten Debatte wird seit einigen Jahren um entsprechende Begriffe und Definitionen gerungen, was auch darauf hinweist, dass der Zusammenhang zwischen Klimaveränderungen und Bewegungen im Raum politisch und wissenschaftlich hoch umstritten ist. Grundsätzlich geht mit der Entscheidung für den Begriff der „Klima-“ oder „Umweltmigration“ vs. ‚Klimaflucht‘ eine Positionierung innerhalb der Diskussion einher: Während ‚Klimamigration‘ eine eher skeptische Position hinsichtlich sehr direkter Wirkungen von Umweltveränderungen auf das Migrationsgeschehen nahelegt, ist der Begriff der Flucht mit sehr direkten, unausweichlichen Zusammenhängen assoziiert. Zur Annäherung an die unterschiedlichen Debattenstränge und entsprechenden Begrifflichkeiten sollen zunächst die internationalen Debatten nachgezeichnet werden. Dabei können drei größere Stränge identifiziert werden, die in jüngerer Zeit den Diskurs geprägt haben: Zusammenhang zwischen Klimawandel und Migration, Begriffe und Bezeichnungen sowie Umfang der Migrationsbewegungen. Anschließend sollen politische Implikationen diskutiert und insbesondere Diskussionen um eine mögliche völkerrechtliche Schutzkategorie für Klimamigration skizziert werden. Forderungen nach einer Dekolonisierung der Debatte und einer Rückbindung an die Diskussion zu Klimagerechtigkeit werden im Ausblick behandelt.

Histo­ri­sche Debat­ten der Migra­ti­ons­for­schung

Häufig werden die frühen Migrationstheorien, etwa von Friedrich Ratzel oder von Ernst Ravenstein Ende des 19. Jahrhunderts, als die ersten Auseinandersetzungen mit der Verbindung zwischen Bevölkerungswachstum, naturräumlicher Ausstattung und Nahrungsproduktion sowie Migrationsbewegungen angesehen, ohne dass sich zu diesem Zeitpunkt jedoch eine entsprechende Begrifflichkeit herausgebildet hätte (vgl. Piguet 2013). In klarer Verbindung zu den allgemeineren Überlegungen von Thomas Malthus (zu Nahrungsmittelproduktion und Bevölkerungswachstum) ging etwa Ravenstein davon aus, Migration sei eine mögliche Reaktion einer Bevölkerung auf die von Malthus beschriebene ‚Bevölkerungsfalle‘, die aus einer exponentiell steigenden Bevölkerung bei nur langsam steigender Nahrungsmittelproduktion entsteht. Als Treiber einer solch verlangsamten oder verhinderten Nahrungsmittelproduktion liegen die Verbindungen zu klimatischen oder anderen naturräumlichen Veränderungen freilich auf der Hand. Auch wenn die zugrundeliegenden malthusianischen Wirkungsketten schon relativ schnell widerlegt werden konnten, wirkte die entsprechende Denkfigur in vielen Bereichen der Bevölkerungswissenschaften weiter – so auch in der Migrationsforschung (vgl. ausführlicher Bettini 2017).

Die Beschäftigung mit Natur in der internationalen Migrationsforschung kann als Pendelbewegung beschrieben werden (vgl. Piguet 2013): Nach der intensiven Auseinandersetzung in der Entstehungsphase der Disziplin fand zunächst eine Abkehr von den Erklärungsmustern dieser stark auf Umweltveränderungen bezogenen und später als ‚primitiv‘ bezeichneten Migration statt (vgl. Petersen 1958). Vielmehr standen lange die (häufig nicht weniger deterministischen) Erklärungsansätze ökonomistisch geprägter Migrationstheorien im Vordergrund. Etwa ab Mitte der 1980er Jahre ist der erneute Ausschlag des Pendels in die andere Richtung zu beobachten. In dieser frühen Phase des Comebacks von Umwelt als Erklärung für Migration sind einige zentrale Veröffentlichungen entstanden, die bis heute als Grundstein der aktuellen Debatten über Umwelt und Migration gelten (Bettini 2017). Dazu zählen unter anderem ein Report des UN-Umweltprogramms (El-Hinnawi 1985) und einer des Worldwatch Institutes (Jacobsen 1988). Beide Veröffentlichungen sind aus dem Kontext der internationalen Umweltbewegung entstanden und nicht aus der Migrationsforschung. Außerdem wurde in beiden Veröffentlichungen mit dem Begriff des environmental refugee operiert und damit zwar zunächst nur implizit auf die aufstrebende Klimawandeldebatte referenziert, aber zugleich ein durchaus potenziell starker Zusammenhang nahegelegt. In der Folge erfuhr das Thema global sowohl in politisch-medialen wie auch wissenschaftlichen Diskursen eine stetig wachsende Aufmerksamkeit – auch im deutschsprachigen Raum. Hier wurde der Begriff des ‚Umweltflüchtlings‘ etwa ab Mitte der 1990er Jahre das erste Mal verwendet – prominent hat ihn etwa Biermann (2001) in Anschluss an die internationale Diskussion kritisch aufgegriffen.

Spätestens seit den frühen 2000er Jahren und insbesondere seit 2005 (vgl. Piguet 2022) stiegen entsprechende Veröffentlichungen deutlich an. Mehr und mehr politische Institutionen bezogen auf die eine oder andere Art Stellung, etwa der United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR), die International Organization of Migration (IOM) oder das Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC). Ein Großteil der Beiträge, zumindest in der Phase des exponentiell steigenden Interesses, bezog sich auf drei Diskursstränge, die bis heute eine wichtige Rolle in vielen Debatten einnehmen (vgl. auch Hillmann 2016).

Klima-Migra­ti­ons-Nexus

Erstens ging es um die grundsätzliche Frage, wie stark der Zusammenhang zwischen Umweltveränderung und Migration ist. Bereits Anfang der 1990er Jahre identifizierte Suhrke (1994) zwei gegensätzliche Pole in der Bewertung der Relevanz von Umweltveränderungen. Auf der einen Seite, so Suhrke, werde Umweltveränderung als direkt verantwortlich für steigende Migrationszahlen angesehen mit entsprechenden Konsequenzen für die Klimadebatte und deren Prognosen von anwachsenden abrupten und schleichenden Veränderungen der Umweltbedingungen. Auf der anderen Seite werde von einem weniger direkten Zusammenhang ausgegangen.

In der Migrationsforschung verwiesen die meisten Autor:innen auf die Komplexität von Migrationsentscheidungen. Stellvertretend für die sich durchsetzende Position einer, wenn überhaupt, nur indirekten Rückwirkung von Umweltveränderungen auf Migration sei hier auf die breit rezipierte Veröffentlichung von Black et al. (2011) verwiesen. Dort wird eine äußerst schwache Evidenz für direkte Umweltwirkungen auf Migration konstatiert. Stattdessen identifizieren die Autor:innen ökonomische, politische, demografische, soziale und umweltbezogene Migrationstreiber (vgl. ebd.: 6f.), die ihrerseits potenziell von Umweltveränderung im Kontext des globalen Klimawandels beeinflusst werden können. Letztlich würden diese Migrationstreiber dann zum Gegenstand höchst individueller und gruppenbasierter Wahrnehmungs- und Entscheidungsprozesse, an deren Ende möglicherweise eine Migrationsentscheidung stehe: „The effects of environmental change on migration will be mediated through personal and family characteristics, and the barriers and facilitators of movement.“ (Ebd.: 10)

Die angenommene Beziehung zwischen klimatischen Veränderungen und Migrationsentscheidungen werden hier also als eher indirekt beschrieben. Entsprechend vorsichtig werden die erwarteten Veränderungen nur angedeutet. Insgesamt hat sich in wissenschaftlichen Diskursen, unter anderem aufgrund empirischer Erkenntnisse, die Annahme eines eher indirekten Zusammenhangs zwischen Umweltveränderungen und (internationalen) Migrationsbewegungen durchgesetzt (vgl. Schutte et al. 2021). Das wird zunehmend ergänzt um eine mobilities-Perspektive, die grundsätzlicher die Multidirektionalität, Komplexität und Normalität von Migration im Anthropozän betont (vgl. Herbeck 2015, Cundill et al. 2021, Parsons/Natarajan 2021, Boas et al. 2022). Zudem gebe es Hinweise darauf, dass Politiken der Anpassung an den Klimawandel und des Klimaschutzes selbst Migrationsbewegungen auslösen können (vgl. Felgentreff 2018).

Begriffe und Bezeich­nun­gen

Die Debatte um klimawandelbedingte Migrationsbewegungen werden primär auf Englisch sowie in internationalen Gremien und von einer internationalen wissenschaftlichen Community geführt. Bis heute ist sie von der Frage geprägt, wie genau Personen zu bezeichnen sind, die aufgrund von Umweltveränderung migrieren (müssen). Dabei werden häufig zwei entscheidende Faktoren differenziert: 1) Grad der Freiwilligkeit der Migrationsentscheidung und 2) Überschreitung internationaler Grenzen (vgl. Hillmann 2016). Im Bereich Zwangsmigration/Flucht wurden Begriffe wie environmental oder climate refugee, environmental displacee oder climate change induced displacement vorgeschlagen. Für die stärker freiwilligen Formen von umweltbedingter Migration wurden Begriffe geprägt wie ecomigration, climigration oder environmentally motivated migrant (vgl. ebd.: 180). Die Frage der direkten oder indirekten Wirksamkeit von Umweltveränderung wird dabei häufig mit Adjektiven wie motivated oder induced angedeutet.

Lediglich bei Migrationsbewegungen, die durch abrupte, kurzfristige Ereignisse wie Stürme oder Überflutungen hervorgerufen werden, haben sich sehr konkrete Begriffe und Zählungen etabliert, etwa durch das Internal Displacement Monitoring Centre (IDMC) (vgl. IDMC 2023). Die Frage, ob und inwieweit Binnenmigration bzw. -flucht von internationaler Migration bzw. Flucht unterschieden werden sollten, schlägt sich zum Teil ebenfalls in Begriffen wie internal disaster displacement nieder. Insbesondere für die Frage eines möglichen Schutzstatus ist diese Frage relevant. Gerade der Begriff des ‚Klimaflüchtlings‘ wird wegen potenziell komplexer politischer Auswirkungen auf bestehende Mandate (z.B. des UNHCR) kritisch betrachtet (vgl. Black 2001). Daher haben sich in der allgemeinen Verwendung breitere Begriffe durchgesetzt, etwa der Begriff der environmentally induced migration der IOM. Dieser Begriff erkennt zum einen an, dass sich in der wissenschaftlichen Beschreibung des Phänomens diejenigen Positionen durchgesetzt haben, die von eher vermittelten Wirkungen von Umweltveränderung auf Migration ausgehen, zum anderen sind die breiteren, völkerrechtlich weniger klar gefassten Begriffe politisch unverfänglicher und in weniger Interessenkonflikte verwickelt.

Umfang der Migra­ti­ons­be­we­gun­gen

Drittens haben sich gerade in der Anfangszeit des Comebacks der Beschäftigung mit dem Zusammenhang von Klimawandel und Migration einige Autor:innen mit der Frage auseinandergesetzt, wie groß der zu erwartende Umfang der Migrationsbewegungen im Zuge des globalen Klimawandels sein wird. Die bereits erwähnten Schätzungen von Myers (1993) – 150 Millionen environmental refugees bis 2050 – wurden von ihm selbst etwa zehn Jahre später noch einmal nach oben korrigiert, nämlich auf geschätzte 200 Millionen (vgl. Myers 2002). In der Folge wurden weitere Schätzungen angestellt, etwa von anderen Forscher:innen und NGOs. Sie kommen auf Zahlen von 250 oder 300 Millionen, vereinzelt sogar auf eine Milliarde zu erwartende Flüchtende bis Ende des Jahrhunderts (vgl. Jakobeit/Methmann 2012). Diese Zahlen (insbesondere die frühen Schätzungen von Myers) wurden und werden bis heute breit zitiert, besonders in politisch-medialen Diskursen, häufig jedoch ohne auf die schon früh geäußerte und weit geteilte Kritik an solchen Projektionen hinzuweisen. So merken etwa Durand-Delacre et al. (2021) die enormen methodischen Schwierigkeiten und Unsicherheiten der entsprechenden Arbeiten an und kritisieren den insgesamt wenig zielführenden Charakter der Zahlendebatte. Gemeinsam ist ihnen jedoch die Verwendung der Begrifflichkeit des environmental refugee, die den Zusammenhang zwischen Flucht und Klimawandel in den Vordergrund rückt.

Völker­recht­li­che Impli­ka­ti­o­nen

Wie bereits angedeutet, verbergen sich hinter den unterschiedlichen, teils umkämpften Begrifflichkeiten konkrete politische Implikationen, das Ringen um Zuständigkeiten und Mandate sowie Fragen von globaler Verantwortlichkeit und Klimagerechtigkeit. Seit den frühen 2000er Jahren ist die Debatte um die Einführung einer völkerrechtlichen Dimension aufgekommen, in deren Zusammenhang die Frage gestellt wird, ob internationale Abkommen ausschließlich bezogen auf umwelt- oder klimabedingte Flüchtende getroffen werden sollen.2

Einerseits argumentieren die Befürworter:innen einer völkerrechtlichen Definition, der Klimawandel bringe neue Herausforderungen mit sich, die durch das bestehende Völkerrecht nicht ausreichend abgedeckt seien. In erster Linie würden durch eine völkerrechtliche Dimension die Rechte der Betroffenen abgesichert werden. Dazu gehören grundlegende Menschenrechte wie das Recht auf Leben, das Recht auf Nahrung und das Recht auf Wohnen. Zudem könne humanitäre Hilfe gezielter eingesetzt werden, indem der Zugang zu Unterstützung und Ressourcen verbessert werde. Somit könnten Betroffene schneller und einfacher finanzielle Hilfe und Unterstützung bei der Anpassung an neue Klimabedingungen und Lebensumstände erhalten (vgl. Ayazi/Elsheikh 2019). Veränderte Umweltbedingungen und Extremwetterereignisse gehen oft mit weiteren Problemen einher, beispielsweise dem Verlust von Land, Nahrungsmittel- und Wasserknappheit, Konflikten und dem eingeschränkten Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen. Die Schaffung einer eigenen völkerrechtlichen Kategorie könnte den betroffenen Menschen spezifische Rechte zusichern und sie so vor Diskriminierung und Ausbeutung schützen (vgl. Formella/Giesing 2022). Schließlich wäre die Einführung einer völkerrechtlichen Kategorie auch ein Signal, dass Staaten die Ursachen für den Klimawandel anerkennen und Verantwortung übernehmen. Es würde ihnen ermöglichen, langfristige Pläne aufzustellen und sich auf zukünftige Entwicklungen vorzubereiten. Das wiederum könnte die Umsetzung der Maßnahmen zur Anpassung und Bekämpfung des Klimawandels erleichtern (vgl. Bauer 2011).

Andererseits gibt es verschiedene Argumente, die gegen eine völkerrechtliche Kategorie ‚Klimaflucht‘ sprechen. Zum einen wird argumentiert, das bestehende Völkerrecht sei ausreichend und umfasse bereits die Thematik der Klimamigration. Dazu gehört beispielsweise das Recht auf Leben, das Verbot von Folter und unmenschlicher Behandlung sowie das Recht auf angemessene Lebensbedingungen. Diese Grundrechte sind bereits rechtlich geschützt und gelten somit ebenfalls für Klimamigrant:innen (vgl. Ayazi/Elsheikh 2019). Für die neue völkerrechtliche Dimension müssten neue rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Dabei bestehe die Gefahr, dass dieser Prozess zu Unsicherheiten und Kontroversen führen sowie Missbrauchsmöglichkeiten eröffnen könnte. Zudem müsste die Übereinstimmung mit bestehenden Abkommen zu den Rechten von Flüchtenden überprüft werden, beispielsweise mit der Genfer Flüchtlingskonvention. Das Argument hier lautet: Es sei sinnvoller, bestehende völkerrechtliche Instrumente zu stärken und weiterzuentwickeln, als komplett neue Abkommen zu beschließen (vgl. Dinh Le 2015).

Eine grundlegende Schwierigkeit in den politischen Prozessen zur Anerkennung einer neuen Kategorie im Völkerrecht ist der Umstand, dass in den allermeisten Fällen nicht allein klimatische Veränderungen für einzelne Fluchtbewegungen verantwortlich gemacht werden können. In der wissenschaftlichen Auseinandersetzung hat sich die Position durchgesetzt, dass immer verschiedene Faktoren auf Migrationsentscheidungen einwirken. Auch für Schraven (2019) ist die Frage, ob ein „bestimmter Migrationsprozess nun umwelt- oder klimabedingt ist, ob man gar von ‚Klimaflucht‘ sprechen sollte, (…) äußerst schwer zu beantworten“. Insbesondere gilt das bei slow onset (schleichenden) klimawandelbedingten Umweltveränderungen wie Bodendegradation (Verschlechterung des Bodens) oder Desertifikation (Bildung von Wüsten). Betroffene reagieren auf die neuen Bedingungen, indem sie beispielsweise die Bodennutzung oder Bewässerung anpassen. Folgt danach eine Migration, hängt diese oftmals nur indirekt mit den veränderten Klimabedingungen zusammen, da auch sozioökonomische Gründe und das (Nicht-)Funktionieren von Anpassungsmaßnahmen eine Rolle spielen (Müller et al. 2012). Auch direkte Zusammenhänge zwischen klimawandelbedingten Umweltveränderungen, inner- oder zwischenstaatlichen Konflikten und Fluchtbewegungen lassen sich nur schwer erfassen, da politische, institutionelle und sozioökonomische Faktoren Konflikte wesentlich bestimmen (Formella/Giesing 2022). Es ist noch vollkommen unklar, wie solchen Unsicherheiten in der Kategorisierung potenzieller Migrant:innen in einer entsprechenden Schutzkategorie Rechnung getragen werden kann. Daher nutzen politische Initiativen entweder den Begriff Migrationsbewegung, bei denen eine direkte Wirksamkeit wenig umstritten ist (etwa die Kampagne für disaster displacement der Nansen Initiative), oder es werden die weniger engführenden Begriffe wie climate-induced migration verwendet. Teilweise wird sehr lose von human mobility in the context of climate change gesprochen (etwa im Kontext des UNFCCC, vgl. Advisory Group on Climate Change and Human Mobility 2015).

Deco­lo­ni­zing Climate Migra­tion

Die Debatte um Klimamigration bzw. -flucht zeigt die komplexen und zum Teil hochpolitischen Prozesse, die hinter dem Ringen um angemessene Begrifflichkeiten zur Beschreibung von neuen oder erst erwarteten Phänomenen im Migrationsgeschehen stecken. Hier können schon kleine Details entscheidend sein. Die Entscheidung, von Klimamigration oder Klimaflucht zu sprechen, bedeutet häufig eine explizite Positionierung in Hinblick auf die angenommene Stärke des Zusammenhangs. Insgesamt haben sich allerdings in den wissenschaftlichen wie auch politisch-medialen Diskursen diejenigen Positionen durchgesetzt, die von einem stark vermittelten, wenig direkten Zusammenhang ausgehen. Daher wird auch häufiger von Klimamigration als von -flucht gesprochen. Unabhängig davon fällt auf, dass die Debatten häufig über die Köpfe derjenigen Menschen hinweg geführt werden, die von klimawandelbezogenen Umweltveränderungen betroffen sind. So richtet sich der Blick auf vermutete Zusammenhänge zwischen Klimawandel und Migration oder Flucht häufig von Ländern des Globalen Nordens auf Länder des Südens. Piguet et al. (2018) zeigen, dass Fallstudien zu Klimamigration oder -flucht ganz überwiegend im Globalen Süden angesiedelt sind, während Forscher:innen aus Europa und Nordamerika die Wissensproduktion zum Themenkomplex deutlich dominieren (vgl. ebd.: 369). Korte (2024) weist grundsätzlich darauf hin, dass sich in der Debatte über klimawandelbedingter Migration Gerechtigkeitsfragen besonders virulent stellen – dies betrifft sowohl Fragen der Wissensproduktion als auch die global ungleich verteilte Betroffenheit von den Folgen des Klimawandels.

Diese ungleiche Geografie der Klimamigration veranlasste Boas et al. (2019) zu einer Reihe von Forderungen, wie die Forschung zum Zusammenhang von Klimawandel und Migration gestaltet sein muss, um den großen regionalen Unterschieden gerecht zu werden, ohne koloniale Betrachtungsmuster auf Migration und internationale Beziehungen fortzuführen. Die Forschung sollte prinzipiell offen sein für möglicherweise unerwartete oder ausbleibende Zusammenhänge zwischen Umweltveränderung und Migration, ohne von Vornherein ein steigendes Migrationsaufkommen zu erwarten. Zudem sollten die komplexeren und weniger eindeutigen Befunde des mobility turn wahrgenommen werden, um Migration nicht von vornherein als unidirektional, monokausal und inhärent positiv oder negativ anzusehen. Vielmehr sollten Migration und Mobilität als (neue) Normalität betrachtet werden, in der sich menschliche Gemeinschaften in Zeiten von anhaltender Globalisierung und Klimawandel befinden.

In Anerkennung der Debatten um Migration als legitime und häufig sinnvolle Anpassungsstrategie sind in jüngerer Zeit etwa Arbeiten entstanden, die sich mit translokalen Formen von Resilienz und Anpassung befassen (Sakdapolrak et al. 2016). Schließlich ist entscheidend, dass betroffene Gemeinschaften in die Wissensproduktion eingeschlossen werden, und dass der Blick auch auf Orte und Regionen des Globalen Nordens gerichtet wird, die eine besondere historische Verantwortung für Emissionen haben und gleichfalls Betroffene zukünftiger lokaler Umweltveränderungen sind.

Ausge­wählte Lite­ra­tur

Zum Weiterlesen

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Boas, Ingrid/Wiegel, Hanne/Farbotko, Carol/Warner, Jeroen/Sheller, Mimi (2022): „Climate Mobilities: Migration, Im/Mobilities and Mobility Regimes in a Changing Climate“, in: Journal of Ethnic and Migration Studies 48, S. 3365-3379.

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Zitierte Literatur

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Fußno­ten

  1. 1

    Bis heute setzt die kritische Beschäftigung mit dem Begriff der Klimamigration auch an mögliche Folgen einer weiteren Versicherheitlichung der Migrationsdebatten an (vgl. Boas et al. 2019, Hartmann 2010, Herbeck/Flitner 2010). Auch Autoren wie Bettini (2013) oder Baldwin (2013) weisen darauf hin, dass sich Begriffe wie climate refugee oder climate migrant häufig rassistischer Stereotype zur Beschreibung von Fluchtursachen und individuellen Migrationsentscheidungen bedienen.

  2. 2

    Aktuell sind drei wesentliche transnationale politische Prozesse zu nennen, in denen sich die Debatte um Klimawandel und Migration niederschlägt. Alle drei haben unterschiedliche Ergebnisse und Erfolge: 1) die internationalen Klimaverhandlungen, 2) die Verhandlungen um den Global Compact on Migration und 3) die Nansen Initiative und deren Platform on Disaster Displacement (vgl. Gemenne 2023). Aktuell gibt es zwar noch keine spezifischen Abkommen, relevante Aspekte werden jedoch mit einigen völkerrechtlichen Instrumenten abgedeckt (zum Teil eher bezogen auf Binnenflüchtende, die keine internationale Grenze überschreiten).

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