37 Spät­aus­sied­ler

ein beitrag von

  • Jannis Panagiotidis

Der Begriff ‚Aussiedler‘ bzw. ‚Spätaussiedler‘ ist spezifisch für die (bundes-)deutsche Migrationsdebatte. Ursprünglich war er ein Produkt der Aufnahme deutscher Vertriebener und Flüchtlinge in den Jahren unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg. Im Laufe der folgenden Jahrzehnte wurde er zum Bestandteil eines umfassenderen Migrationsdiskurses, in dem er eine bestimmte Kategorie zugewanderter Menschen – als ethnisch deutsch definierte Migrant:innen aus dem östlichen Europa – bezeichnete, deren Aufnahme und Integration parallel und lange Zeit in dezidierter Abgrenzung zu jener von Arbeitsmigrant:innen und Asylsuchenden ausgehandelt wurde. Er wurde somit zu einem zentralen Differenzbegriff in der Aushandlung von Migration in der Bundesrepublik Deutschland. Aus einem reinen Rechtsbegriff entwickelte er sich so auch zu einer wissenschaftlichen und sozialen Kategorie, die meist als Fremdzuschreibung fungiert, zum Teil aber auch als Eigenbezeichnung migrierter Menschen angenommen wurde. Von einer langfristig identitätsstiftenden Wirkung ist aber nicht auszugehen.

Ursprünge des Rechts­be­griffs

Der Begriff ‚Aussiedler‘ entstammt dem bundesdeutschen Vertriebenenrecht der unmittelbaren Nachkriegszeit. Er wurde erstmals im Bundesgesetz für die Vertriebenen und Flüchtlinge (kurz Bundesvertriebenengesetz oder BVFG) vom 19. Mai 1953 definiert. Als Unterkategorie des zentralen Begriffs des Gesetzes, ‚Vertriebener‘, wurde er folgendermaßen konzipiert:

„Als Vertriebener gilt, wer als deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger […] nach Abschluß der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen die zur Zeit unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebiete, Danzig, Estland, Lettland, Litauen, die Sowjetunion, Polen, die Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Jugoslawien oder Albanien verlassen hat oder verläßt, es sei denn, dass er erst nach dem 8. Mai 1945 einen Wohnsitz in diesen Gebieten begründet hat (Aussiedler).“ (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG)

Aussiedler:innen galten somit als Vertriebene, obwohl sie per definitionem ihre Herkunftsländer erst verließen, nachdem die eigentliche Vertreibung von Bewohner:innen der ehemaligen ‚deutschen Ostgebiete‘ (z.B. Schlesien und Ostpreußen) und sogenannten ‚volksdeutschen‘ Bürger:innen der Staaten des östlichen Europas (v.a. der Tschechoslowakei) bereits stattgefunden hatte. Trotz der massenhaften Flucht und Vertreibung von über 12 Millionen Menschen am Ende des Zweiten Weltkriegs waren nach wie vor Angehörige deutschsprachiger Minderheiten in den betreffenden Regionen verblieben. Nach Abschluss der durch das Potsdamer Abkommen definierten ‚allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen‘ in den Jahren 1947/48 errichteten die kommunistischen Regierungen der osteuropäischen Staaten strikte Grenzregime, sodass eine Ausreise kaum mehr möglich war. Ab 1950 kamen aber in begrenztem Maße (ehemalige) deutsche Staatsbürger:innen und ‚deutsche Volkszugehörige‘ aus Polen und anderen Ländern im Rahmen humanitärer Aktionen zur Familienzusammenführung in beide deutsche Staaten. Für sie war ursprünglich die Kategorie ‚Aussiedler‘ vorgesehen, die sie in der Bundesrepublik mit den ‚echten‘ Vertriebenen – darunter ihre Angehörigen – gleichstellte. Die Gleichstellung wurde später noch expliziter, als die Formulierung „als Vertriebener gilt“ im BVFG in „Vertriebener ist auch“ geändert wurde.

Der Begriff ‚Aussiedler‘ schloss an das technokratische Vokabular von ‚Siedlung‘ und ‚Siedlern‘ an, das zuvor schon zum Repertoire der NS-Bevölkerungspolitik gehörte, die Menschen in den besetzten Gebieten Osteuropas ‚umsiedelte‘, ‚ansiedelte‘, ‚absiedelte‘ etc. Auch die Behörden in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) bzw. ab 1949 der DDR griffen auf diese Terminologie zurück, als sie die deutschen Zwangsmigrant:innen aus dem östlichen Europa ihrerseits als ‚Umsiedler‘ bezeichneten. Migrantische Agency ist in diesem Wortfeld kaum vorgesehen: Auch wenn eine aktive Verbform denkbar ist („XYZ siedelt aus bzw. siedelt um“), liegt im Sprachgebrauch eine Passivkonstruktion näher („XYZ wird ausgesiedelt bzw. umgesiedelt“).

Das Vokabular von ‚Aussiedlern‘ und ‚Aussiedlung‘ war in Westdeutschland anfangs nicht unumstritten, allerdings nicht wegen der terminologischen Nähe zur NS-Siedlungspolitik. Als politisch problematisch galt vielmehr, dass die ‚Aussiedlung‘ der zunächst noch in den ehemaligen Ostgebieten verbliebenen Deutschen einen Verzicht auf diese Gebiete hätte implizieren können (vgl. Panagiotidis 2019: 41). Hintergrund war die grundsätzlich bis 1990 bestehende Position der Bundesregierung, dass die durch den Potsdamer Vertrag Polen und der Sowjetunion zugesprochenen Gebiete jenseits der Oder-Neiße-Linie nur vorübergehend unter fremder Verwaltung stünden. Die andauernde Präsenz einer deutschen Minderheit in diesen Regionen konnte dazu dienen, den bundesdeutschen Anspruch auf ihre spätere Wiederangliederung aufrechtzuerhalten (die DDR hatte die Oder-Neiße-Grenze bereits im Görlitzer Vertrag von 1950 anerkannt). Statt von ‚Aussiedlung‘ wurde daher in offiziellen Kontexten auch von der ‚Übernahme‘ der betreffenden Menschen in die Bundesrepublik Deutschland gesprochen. Für die dabei ‚übernommenen‘ Personen setzte sich aber der rechtlich festgelegte Begriff ‚Aussiedler‘ weitgehend durch, wobei sich in der zeitgenössischen Berichterstattung auch Alternativbegriffe wie ‚Umsiedler‘1, ‚Rücksiedler‘2, ‚Rückkehrer‘3 oder ‚Heimkehrer‘4 finden. Dabei wurde in der öffentlichen Wahrnehmung oft nicht unterschieden zwischen den in die Bundesrepublik ausgesiedelten Zivilist:innen aus Osteuropa und den auch offiziell als ‚Heimkehrer‘ bezeichneten Kriegsgefangenen (vgl. ebd.).

Obwohl erst mit der Reform des Bundesvertriebenengesetzes Ende 1992 Teil der offiziellen Rechtsterminologie, findet sich auch die Bezeichnung ‚Spätaussiedler‘ schon im Sprachgebrauch der 1950er Jahre. So erschien 1958 eine offizielle Broschüre mit dem Titel „Das Dritte Problem. Betrachtungen zur Aufnahme der Spätaussiedler aus dem Osten“ (Arbeits- und Sozialminister des Landes Nordrhein-Westfalen 1958). Das Präfix ‚Spät-‘ stellt hier den zeitlichen Bezug zur Massenvertreibung der Nachkriegsjahre her, deren Nachzügler:innen die Aussiedler:innen definitionsgemäß waren. Auch die Bezeichnung als ‚drittes Problem‘ ist so zu verstehen: Nach dem ‚ersten Problem‘ der Aufnahme der Nachkriegsvertriebenen und dem ‚zweiten Problem‘ der Aufnahme der SBZ-Flüchtlinge waren die seit 1956 in größerer Zahl ins Land kommenden Aussiedler:innen bzw. Spätaussiedler:innen nunmehr das ‚dritte Problem‘. Der frühe Gebrauch des Begriffs ‚Spätaussiedler‘ zeigt uns auch, dass es tatsächlich keine politische Intention gab, jahrzehntelang Deutsche aus Osteuropa in der Bundesrepublik aufzunehmen (vgl. Panagiotidis 2019, 40f.).

Doch obwohl die Bundesregierung keine proaktive Politik zur ‚Heimkehr‘ der in der Diaspora Lebenden betrieb (wie etwa Israel mit seinem Rückkehrgesetz), kamen während der gesamten Zeit des Kalten Krieges Menschen als Aussiedler:innen aus dem östlichen Europa in die Bundesrepublik. Aufgrund der restriktiven Emigrationspolitik der kommunistischen Staaten (mit Ausnahme Jugoslawiens, das nach dem Bruch Titos mit Stalin nicht zum Warschauer Pakt gehörte und eine Politik der offenen Grenzen betrieb) war ihre Migration dabei stets prekär und verlief nicht stetig. Dennoch kamen bis 1987 in jedem Jahr (mit Ausnahme von 1952 und 1953) mindestens zehntausend Menschen mit Aussiedlerstatus nach Westdeutschland – überwiegend aus Polen, aber auch aus Jugoslawien (v.a. in den 1950er und 1960ern) und aus Rumänien (ab Ende der 1960er). Die Sowjetunion wurde erst zu Beginn der 1970er zu einem zahlenmäßig bedeutsamen Herkunftsland von Aussiedler:innen. Zum Massenphänomen wurde die (Spät-)Aussiedlung dann mit der erst partiellen und dann vollständigen Öffnung der Staaten des östlichen Europas ab 1987. In den Spitzenjahren 1989 und 1990 registrierte das Bundesverwaltungsamt jeweils fast 400.000 Aussiedler:innen.5

‚Aus­sied­ler‘ als Diffe­renz­be­griff im Migra­ti­ons­dis­kurs

Jenseits des ursprünglichen Zusammenhangs der Vertriebenenpolitik fanden der Themenkomplex ‚Aussiedler‘ und die damit zusammenhängende Terminologie ab den 1960er Jahren Eingang in die breiteren Debatten über Zuwanderung und Integration in der Bundesrepublik. Parallel zu den – zu jener Zeit insgesamt nicht sehr zahlreichen – Aussiedler:innen vor allem aus Polen kamen in viel größerer Zahl ausländische Arbeitskräfte aus Südeuropa und dem Mittelmeerraum in die Bundesrepublik Deutschland, die sogenannten ‚Gastarbeiter‘. Neben ‚Aussiedlern‘ gab es nun also auch ‚Ausländer‘, und es war nicht nur das gemeinsame Präfix ‚aus-‘, das diese beiden Kategorien im öffentlichen Diskurs verschränkte und zu ihrer gemeinsamen Betrachtung führte. Entscheidend war der Umstand, dass die Aussiedler:innen jener Zeit, und noch verstärkt ihre nach dem Krieg geborenen Kinder, oft kaum Deutsch beherrschten – anders als die Vertriebenen der Nachkriegszeit, mit denen sie rechtlich gleichgestellt waren, aber ähnlich wie die sogenannten ‚Gastarbeiter‘ und ihre Kinder. Hieraus ergab sich allerdings noch kein Migrationsdiskurs im eigentlichen Sinne, da die offizielle und öffentliche Aushandlung des Themas gerade dadurch strukturiert war, dass die Unterschiede zwischen diesen verschiedenen Kategorien betont und die Existenz einer übergeordneten Kategorie ‚Migration‘ oder ‚Einwanderung‘ verneint wurde – gemäß dem lange Zeit bestehenden Dogma, dass Deutschland ‚kein Einwanderungsland‘ sei. Ein diesbezüglicher Paradigmenwechsel erfolgte erst wesentlich später während der Zeit der rot-grünen Regierung (1998–2005).

Die Erkenntnis, dass es sich bei den seit Mitte der 1960er Jahre zuwandernden Aussiedler:innen dem offiziellen Verständnis nach im ethnischen und, daraus abgeleitet, auch im rechtlichen Sinne um Deutsche handelte, sie aber Deutsch erst noch als Fremdsprache erlernen mussten, war eine identitätspolitische Herausforderung für den bundesdeutschen Staat. Um trotz vergleichbarer Probleme ‚deutscher‘ und ‚nicht-deutscher‘ Zugewanderter ihre Gleichsetzung zu verneinen, war die Kategorisierung der Neuankömmlinge als Aussiedler:innen von zentraler Bedeutung. Ein Memorandum der Flüchtlingsverwaltungen der Länder von 1968, Die Förderschulen für die spätausgesiedelte Jugend in der Bundesrepublik, beklagte zunächst, dass wegen mangelnder gesellschaftlicher Akzeptanz „viele Spätaussiedler sich zumindest in den ersten Jahren ihres Hierseins fast wie Ausländer fühlen“, konzedierte dann aber, dass 85 Prozent der jugendlichen Neuankömmlinge kaum oder gar kein Deutsch könnten.6 Bei Grundschulkindern, so das Memorandum weiter, löse sich das Problem mehr oder weniger von selbst, wobei oft trotzdem Nachhilfe nötig sei, da die Eltern selber die Sprache nicht so gut beherrschten. Schwieriger sei es bei Jugendlichen jenseits des Grundschulalters und vor allem nach Ende der allgemeinen Schulpflicht; die Betreffenden müssten Deutsch als ‚Fremdsprache‘ lernen: „Es liegt auf der Hand, daß sie die deutsche Sprache grundsätzlich nur in den unterrichtlichen und methodischen Formen erlernen können, denen sich auch der Fremdsprachige unterziehen muß, der es möglichst schnell zu hinreichenden Kenntnissen im Deutschen […] bringen will.“7

Dieser von den Autor:innen des Memorandums offenbar als problematisch wahrgenommenen Annäherung an die Kategorie ‚Fremdsprachige‘ (die offenbar synonym mit ‚Nicht-Deutsche‘ verstanden wurde) folgte jedoch eine schnelle Distanzierung:

„Es wäre verfehlt, die Situation der jugendlichen Spätaussiedler allein unter dem Aspekt ihrer mangelhaften Deutschkenntnisse bewerten zu wollen. Dies wäre eine sehr einseitige Sicht der Dinge, die leicht dazu verführen könnte, wie dies gelegentlich auch geschieht, die spätausgesiedelten Jugendlichen schlicht und einfach mit den ausländischen Arbeitnehmern gleicher Altersstufe in einen Topf zu werfen. Nichts wäre falscher als das, weil diese Jugendlichen in die Bundesrepublik gekommen sind, um hier als Deutsche zu leben. Das aber läßt sich nicht allein dadurch erreichen, daß man sich die erforderlichen Deutschkenntnisse lediglich als Mittel der Verständigung aneignet.“8

Ein Memorandum in Jahr 1972 ging in seinen Abgrenzungsbemühungen zwischen den verschiedenen Zuwanderungsgruppen noch weiter:

„Die Gefahr, den Aussiedler wegen seiner Sprachschwierigkeiten mit den in der Bundesrepublik beschäftigten ausländischen Arbeitnehmern zu vergleichen oder ihnen gleichzusetzen, ist ungemein groß. Der ausländische Arbeitnehmer wird, auch wenn er im Laufe der Jahre den Willen bekundet, ständig in der Bundesrepublik zu leben und auch später die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, immer Zugehöriger seines Volkes bleiben. Er ist überwiegend der besseren wirtschaftlichen Verhältnisse wegen oder um der Arbeitslosigkeit in seinem Heimatland zu entfliehen, in die Bundesrepublik gekommen. Der Aussiedler verläßt dagegen in der Regel sein Herkunftsland, weil ihm und seinen Kindern das primitivste Minderheitenrecht, nämlich das Recht, seine deutsche Muttersprache zu sprechen, sie seinen Kindern zu lehren oder von ihnen erlernen zu lassen, versagt wird, und weil er wieder unter Deutschen leben will.“9

Die ursprünglich dem Vertriebenenrecht entstammende Kategorie ‚Aussiedler‘ diente in den zitierten Fällen also dazu, kategorische Differenzierungen zwischen verschiedenen Neuankömmlingen vorzunehmen, die für Außenstehende nicht ohne Weiteres auseinanderzuhalten waren. Es war eine grundsätzliche Unterscheidung zwischen solchen Zugewanderten, die zwar Deutsche seien, selbst wenn sie kein Deutsch sprächen, und solchen, die niemals Deutsche sein würden, selbst wenn sie deutsche Staatsbürger:innen würden. Diese essentialisierenden Identitätskategorien wurden mit bestimmten Migrationsmotiven in Verbindung gebracht – wirtschaftliche Besserung bei ‚ausländischen Arbeitnehmern‘, ‚als Deutsche leben‘ bei ‚Aussiedlern‘. So trug diese Kategorie zur Konsolidierung eines ethnischen Verständnisses von Zugehörigkeit bei.

Die kategorische Unterscheidung im offiziellen Migrationsdiskurs von ‚Aussiedlern‘ als ethnisch deutsch definierten Migrant:innen und ‚Ausländern‘ als für immer Nicht-Deutschen wurde zu einem prägenden Charakteristikum der bundesdeutschen Migrationspolitik der folgenden Jahrzehnte und wirkt bis in die Gegenwart nach. Sie ermöglichte die verstärkte Aufnahme von ‚Aussiedlern‘ in Zeiten restriktiver Einwanderungspolitik gegenüber ‚Ausländern‘, insbesondere nach dem 1973 verfügten Anwerbestopp für Arbeitskräfte sowie Ende der 1980er Jahre, als in der Asylpolitik die Zeichen auf Abwehr standen. Auf institutioneller Ebene gab es ab 1978 einen ‚Ausländerbeauftragten‘ der Bundesregierung, zu Beginn der Massenaussiedlung 1987 wurde das gesonderte Amt des ‚Aussiedlerbeauftragten‘ geschaffen. Trotz der Zusammenfassung verschiedener Migrationsformen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Jahr 2005 gibt es bis heute einerseits eine:n Beauftragte:n der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, andererseits eine:n Beauftragte:n der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten. Auch mehrere Bundesländer haben Aussiedlerbeauftragte. In Niedersachsen wurden Aussiedler:innen 2018 sogar wieder aus dem Aufgabenbereich der Migrationsbeauftragten herausgelöst und es wurde ein eigenes Amt geschaffen, um ihre Sonderstellung zu betonen.10

‚Aussiedler‘ als Migrationskategorie spielten auch eine zentrale, wenn auch meist unterbelichtete Rolle im sogenannten ‚Asylkompromiss‘ von 1992. Dieser bestand damals darin, dass die oppositionelle SPD der Einschränkung des Rechts auf Asyl in Artikel 16, Absatz 1 des Grundgesetzes zustimmte und die regierende CDU/CSU dafür im Gegenzug bestimmte Restriktionen bei der Aussiedleraufnahme akzeptierte. Der ‚Kompromiss‘ war in vielerlei Hinsicht asymmetrisch, da die Restriktionen im Aussiedlerregime von Regierungsseite sowieso vorgesehen waren und obendrein die Aussiedleraufnahme nicht den gleichen Rang in der Verfassung einnimmt wie das Grundrecht auf Asyl (vgl. Panagiotidis 2014). Für seine politische Konstruktion war die Existenz der Kategorie ‚Aussiedler‘ jedenfalls entscheidend, bot er doch der SPD die Möglichkeit, halbwegs gesichtswahrend den Asylrestriktionen zuzustimmen.

Gebrauch in der Wissen­schaft

Mit der verstärken Aussiedlung von Angehörigen der deutschen Minderheit aus Polen in den 1970er Jahren wurden ‚Aussiedler‘ auch zum Gegenstand der wissenschaftlichen Forschung. Ein bedeutender Teil dieser frühen Forschungen entstammte der damaligen ‚Flüchtlingsforschung‘, die aus der soziologischen Beschäftigung mit der Aufnahme der Vertriebenen nach dem Zweiten Weltkrieg hervorgegangen war und zum Teil an die völkischen Wissenschaften der Zwischenkriegszeit anschloss. In diesen Kontext gehören z.B. die Arbeiten des ehemaligen Eugenikers und Rassenhygienikers Hans Harmsen (1976, 1983). Aber auch Vertreter:innen nicht einschlägig vorbelasteter Disziplinen wie Pädagogik und Soziologie nahmen sich zunehmend der Thematik der Integration der Aussiedler:innen und ihrer Kinder an (z.B. Pfundtner 1979; Hager 1991 [1979]; Kossolapow 1987). Ähnlich wie in der heutigen Fluchtforschung bzw. den Refugee Studies wurde so in einer Forschungslandschaft, die noch kaum über ‚Migration‘ als umfassendes Phänomen sprach, sondern bestimmte Gruppen wie ‚Ausländer‘, ‚Flüchtlinge‘ oder eben ‚Aussiedler‘ in den Blick nahm, aus einer Rechtskategorie zunehmend auch eine wissenschaftliche Kategorie.

Als ab Ende der 1980er Jahre immer mehr Aussiedler:innen aus Polen, Rumänien und der Sowjetunion in die Bundesrepublik kamen, verstärkte sich das wissenschaftliche Interesse weiter. Es konstituierte sich ein ‚Forschungsfeld Aussiedler‘ (Graudenz/Römhild 1996), in dem Aussiedler:innen einerseits von verschiedenen Disziplinen als besondere Gruppe in den Blick genommen wurden, für die vor allem die Auseinandersetzung mit ihrer deutschen Identität im Kontext von Fremdheitserfahrungen bei der Ankunft in Deutschland relevant war (z.B. Dietz/Hilkes 1994; Nienaber 1995). Andererseits wurden sie nun auch verstärkt zu einem Thema der breiteren Migrationsdebatte, in der sie neben Asylsuchenden und den schon länger ansässigen ‚Gastarbeitern‘ als eine – häufig als ‚privilegiert‘ charakterisierte – Migrationsgruppe untersucht wurden (programmatisch hierzu Bade 1990). Kontrovers diskutiert wurde dabei in Wissenschaft und Öffentlichkeit der Umstand, dass Aussiedler:innen bei Ankunft in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit erhielten, während dies vor der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 1999 den meisten Zugewanderten verwehrt blieb (vgl. Otto 1990; Joppke 2005). Dies wurde als Teil eines ‚völkischen‘ Erbes der deutschen Migrationspolitik verstanden, wobei dabei meist übersehen wurde, dass die aus der Vertriebenenaufnahme der Nachkriegszeit entstandene Aussiedleraufnahme nicht direkt etwas mit den restriktiven Einbürgerungsbestimmungen des schon seit 1913 bestehenden Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes zu tun hatte (vgl. Panagiotidis 2018).

Neuere Forschungen – maßgeblich durch den Autor dieser Zeilen betrieben – versuchen zudem, Aussiedlermigration mit anderen Begrifflichkeiten jenseits der administrativen Kategorien zu fassen, etwa als Teil des umfassenderen Phänomens der ‚postsowjetischen Migration‘ (Panagiotidis 2021). Solche Neuverortungen treffen allerdings auf den Widerstand identitätspolitischer Akteure. So bezeichnete etwa der Aussiedlerbeauftragte der Bundesregierung und Vorsitzende des Bundes der Vertriebenen Bernd Fabritius (CSU) diesen Ansatz jüngst bei einer Gedenkveranstaltung zum 80. Jahrestag der Deportation der Russlanddeutschen als ‚absolut unzutreffend‘, ‚Anmaßung einer Fremddiagnose‘ und als ‚Abweg‘.11 Fabritius hatte sich auch schon 2017 gegen jedweden Vergleich von Spätaussiedlern und gegenwärtig nach Deutschland kommenden Flüchtlingen sowie die Subsumtion der Spätaussiedlung unter die Kategorie ‚Migration‘ ausgesprochen:

„Spätaussiedler? Heimatvertriebene? Flüchtlinge? Für die SPD und das linke Lager scheint alles gleich, Einheitsbrei sozusagen! Migranten. […] [W]eder der Zuzug von deutschen Heimatvertriebenen nach dem Zweiten Weltkrieg, noch jener von Aussiedlern und Spätaussiedlern in den Jahren danach [lässt sich] mit der Flüchtlingssituation von heute vergleichen. Wer es dennoch tut und Unterschiede ausblendet, zieht dann die falschen Schlüsse und spielt Gruppen gegeneinander aus. […] Wer etwa Deutsche aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion, aus Kasachstan, aus Russland oder der Ukraine mit Asylbewerbern gleichsetzt, verkennt völlig die unterschiedlichen Integrationsvoraussetzungen, schafft Konflikte innerhalb der Gesellschaft und negiert selbst empfundene kulturelle Identität.“12

Wissenschaftlicher und politischer Diskurs befinden sich mithin in einem – nicht immer konfliktfreien – Dialog über die angemessene Verwendung und Vorortung des Vokabulars in Bezug auf Aussiedler:innen und Aussiedlung, in dem sich wissenschaftliche und (identitäts-)politische Agenden überschneiden.

Gebrauch als Fremd- und Eigen­be­zeich­nung

‚Aussiedler‘ ist grundsätzlich keine Eigenbezeichnung, sondern eine Fremdbezeichnung durch Politik, Öffentlichkeit und Wissenschaft. Das Label erfasst Menschen unterschiedlicher Herkünfte und Zugehörigkeiten, die mit einer Vielzahl spezifischer Begrifflichkeiten bezeichnet werden oder sich selbst entsprechend bezeichnen. Diese beziehen sich entweder auf die Herkunft aus bestimmten Staaten (Russland-, Polen-, Rumäniendeutsche etc.), oder auf historische regional-landsmannschaftliche Zugehörigkeiten (Wolgadeutsche, Oberschlesier:innen, Banater Schwaben und Schwäbinnen, Siebenbürger Sachsen und Sächsinnen etc.).

Der im vorigen Abschnitt dargelegte Sachverhalt verweist aber darauf, dass die ursprüngliche Fremdbezeichnung auch für Vertreter:innen der betreffenden Gruppen (wie den selber aus Rumänien ausgesiedelten Fabritius) eine identitätspolitische Funktion erfüllen kann. Diese besteht einerseits, wie in dem obigen Zitat, in der Abgrenzung der eigentlich sehr verschiedenen Herkunftsgruppen, die unter das Label „Aussiedler“ fallen, von anderen Migrationskategorien. Es geht hier primär darum zu kommunizieren, was man nicht ist: kein:e Migrant:in, kein Flüchtling, kein:e Ausländer:in. Andererseits lässt sich unter Aussiedler:innen aus der ehemaligen Sowjetunion über diese abgrenzende Funktion hinaus andererseits durchaus auch eine positiv identitätsstiftende Aneignung beobachten. Dies ist zum Beispiel der Fall bei der nordrhein-westfälischen Vereinigung zur Integration der russlanddeutschen Aussiedler (VIRA), wo die Bezeichnung ‚Aussiedler‘, qualifiziert durch das Attribut „russlanddeutsche“, als gemeinschaftsstiftende Oberbezeichnung dient.

Eine breitere Definition des Begriffs bietet schließlich die prinzipiell zweisprachige, faktisch überwiegend russischsprachige Zeitung Aussiedlerbote/Pereselenčeskij vestnik, die von der Unternehmervereinigung Deutsche aus Russland (DAR) herausgegeben wird. Gemäß ihrer Selbstdarstellung richtet sie sich

„1. an diejenigen, die einen neuen Ort zum Leben gewählt haben, der nicht im Land ihrer Geburt liegt, und 2. an diejenigen, die Russisch sprechen. Daher der Name Aussiedlerbote. Wir sind nicht nur eine Publikation für Aussiedler, sondern eine Publikation von den Aussiedlern selbst. Und alles begann mit den Russlanddeutschen.“13

Gleichzeitig sind ‚Aussiedler‘ hier aber explizit „nicht nur Deutsche, sondern auch Juden, Russen und Ukrainer – alle, die Russisch sprechen.“14 Der Begriff wird hier zum Synonym für eine überethnische Gemeinschaft russischsprachiger Migrant:innen in Deutschland. Ob er längerfristig und generationenübergreifend Identität stiften kann, kann man aber angesichts der Heterogenität der postsowjetischen Migration in Deutschland und der insgesamt eher schwach ausgeprägten Vermittlung der russischen Sprache an die Folgegenerationen bezweifeln (vgl. Panagiotidis 2021: 119-123, 190-222).

Ausblick

Die Begriffe ‚Aussiedler‘ bzw. ‚Spätaussiedler‘ waren über Jahrzehnte ein wichtiger Bestandteil des fragmentierten bundesdeutschen Migrationsdiskurses. Bezeichneten sie ursprünglich eine spezifische Kategorie von ‚Nachzüglern‘ im Kontext der Vertreibung von Deutschen aus dem östlichen Europa, wurden sie ab den 1960er Jahren eine zentrale Differenzkategorie des entstehenden Migrationsdiskurses, in dem zwischen ‚deutschen‘ und ‚nicht-deutschen‘ Zugewanderten – ‚Aussiedler‘ einerseits, ‚Ausländer‘ andererseits – ein kategorischer Unterschied gemacht wurde, und zwar politisch wie wissenschaftlich. Ein Effekt dieser Unterscheidung war, dass beide Migrationsgruppen im Rahmen des sogenannten ‚Asylkompromisses‘ von 1992 gegeneinander in Stellung gebracht werden konnten, und zwar mit dem Ergebnis, dass beide Arten der Zuwanderung erschwert wurden. Die strikte Differenzierung weichte in der Folge in dem Maße auf, in dem sich ‚Migration‘ als übergreifender Begriff in den Debatten durchsetzte und institutionalisiert wurde (etwa durch die Gründung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge). In den letzten Jahren sind aber auch gegenläufige Tendenzen zu beobachten, und es werden vermeintlich fundamentale Differenzen zwischen „deutschen“ Aussiedler:innen und ‚nicht-deutschen‘ Geflüchteten stärker betont. Nichtsdestotrotz dürfte es sich beim ‚(Spät-)Aussiedler‘ insgesamt um einen Begriff mit ‚Verfallsdatum‘ handeln, da das historische Kapitel der Aussiedlermigration im Wesentlichen abgeschlossen ist und der Begriff somit als migrationspolitische Differenzkategorie an Bedeutung verliert und obendrein nur begrenzt – und vermutlich nicht generationenübergreifend – identitätsstiftend wirkt.

Lite­ra­tur

Zum Weiterlesen

Bade, Klaus J./Oltmer, Jochen (Hg.) (2003): Aussiedler. Deutsche Einwanderer aus Osteuropa, 2. Aufl., Göttingen: V&R unipress.

Flack, Anna/Panagiotidis, Jannis (Hg.) (2019): (Spät-)Aussiedler in der Migrationsgesellschaft (Informationen zur politischen Bildung, Nr. 340), Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Kaiser, Markus/Ipsen-Peitzmeier, Sabine (Hg.) (2006): Zuhause fremd. Russlanddeutsche zwischen Russland und Deutschland, Bielefeld: transcript.

Kaiser, Markus/Schönhuth, Michael (Hg.) (2015): Zuhause? Fremd? Migrations- und Beheimatungsstrategien zwischen Deutschland und Eurasien, Bielefeld: transcript.

Otto, Marius (2015): Zwischen lokaler Integration und regionaler Zugehörigkeit. Transnationale Sozialräume oberschlesienstämmiger Aussiedler in Nordrhein-Westfalen, Bielefeld: transcript.

Panagiotidis, Jannis (2015): Aussiedler/Spätaussiedler, in: Online-Lexikon zur Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa, https://ome-lexikon.uni-oldenburg.de/p32717 vom 31.08.2020.

Panagiotidis, Jannis (2015a): Staat, Zivilgesellschaft und Aussiedlermigration 1950–1989, in: Jochen Oltmer (Hg.), Handbuch Staat und Migration in Deutschland seit dem 17. Jahrhundert, Berlin: de Gruyter Oldenbourg, S. 895–929.

Panagiotidis, Jannis (2019a): The Unchosen Ones. Diaspora, Nation, and Migration in Israel and Germany, Bloomington: Indiana University Press.

Panagiotidis, Jannis (2021): Postsowjetische Migration in Deutschland. Eine Einführung, Weinheim: Beltz Juventa.

Römhild, Regina (1998): Die Macht des Ethnischen: Grenzfall Rußlanddeutsche. Perspektiven einer politischen Anthropologie, Frankfurt a.M.: Peter Lang.

Vogelgesang, Waldemar (2008): Jugendliche Aussiedler. Zwischen Entwurzelung, Ausgrenzung und Integration, Weinheim: Juventa.

Worbs, Susanne u.a. (2013): (Spät-)Aussiedler in Deutschland. Eine Analyse aktueller Daten und Forschungsergebnisse, Nürnberg: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Zitierte Literatur

Arbeits- und Sozialminister des Landes Nordrhein-Westfalen (Hg.) (1958): Das Dritte Problem. Betrachtungen zur Aufnahme der Spätaussiedler aus dem Osten, 2. Aufl., Troisdorf: Der Wegweiser.

Bade, Klaus J. (1990): Ausländer, Aussiedler, Asyl in der Bundesrepublik Deutschland, Hannover: Landeszentrale für Politische Bildung.

Dietz, Barbara/Hilkes, Peter (1994): Integriert oder isoliert? Zur Situation rußlanddeutscher Aussiedler in der Bundesrepublik Deutschland, München: Olzog.

Graudenz, Ines/Römhild, Regina (Hg.) (1996): Forschungsfeld Aussiedler. Ansichten aus Deutschland, Frankfurt: Peter Lang.

Hager, Bodo (1991 [1979]): Probleme soziokultureller und gesellschaftlicher Integration junger Migranten dargestellt am Beispiel der oberschlesischen Übersiedler in der Bundesrepublik Deutschland, Dortmund: Forschungsstelle Ostmitteleuropa (= Diss., Universität Konstanz, 1979).

Harmsen, Hans (1976): Soziale Dienste für Spätaussiedler, Bonn: Eichholz.

Harmsen, Hans (Hg.) (1983): Die Aussiedler in der Bundesrepublik Deutschland: Forschungen der AWR Deutsche Sektion; Ergebnisbericht, Teil 2: Anpassung, Umstellung, Eingliederung, Wien: Braumüller.

Joppke, Christian (2005): Selecting by Origin. Ethnic Migration in the Liberal State, Cambridge (MA): Harvard University Press.

Kossolapow, Line (1987): Aussiedler-Jugendliche. Ein Beitrag zur Integration Deutscher aus dem Osten, Weinheim: Deutscher Studien-Verlag.

Nienaber, Ursula (1995): Migration – Integration und Biographie. Biographieanalytische Untersuchungen auf der Basis narrativer Interviews am Beispiel von Spätaussiedlern aus Polen, Rumänien und der UdSSR, Münster: Waxmann.

Otto, Karl A. (Hg.) (1990): Westwärts – heimwärts? Aussiedlerpolitik zwischen „Deutschtümelei“ und „Verfassungsauftrag“, Bielefeld: AJZ.

Panagiotidis, Jannis (2014): Kein fairer Tausch. Zur Bedeutung der Reform der Aussiedlerpolitik im Kontext des Asylkompromisses, in: Stefan Luft/Peter Schimany (Hg.), 20 Jahre Asylkompromiss. Bilanz und Perspektiven, Bielefeld: transcript, S. 105–126.

Panagiotidis, Jannis (2018): Tainted Law? Why History Cannot provide the Justification for Abandoning Ius Sanguinis, in: Rainer Bauböck (Hg.), Debating Transformations of National Citizenship, Cham: Springer Open, S. 91–95.

Panagiotidis, Jannis (2019): The Unchosen Ones: Diaspora, Nation, and Migration in Israel and Germany, Bloomington: Indiana University Press.

Panagiotidis, Jannis (2021): Postsowjetische Migration in Deutschland. Eine Einführung, Weinheim: Beltz Juventa.

Pfundtner, Raimund (1979): Spätaussiedler. Tragödie: Ursachen, Folgen, Perspektiven, Hannover: Fackelträger.

Fußno­ten

  1. 1

    „Umsiedler lernen ihre Muttersprache“, in: Stuttgarter Zeitung vom 05.01.1960. Archiv für Christlich-Demokratische Politik (ACDP), Pressedokumentation, Signatur 10/4.

  2. 2

    „Seit April 1958 erst 9000 Rücksiedler aus der Sowjetunion“, dpa-Meldung, 09.11.1959. ACDP, Pressedokumentation, Signatur 10/4.

  3. 3

    „Moskau läßt mehr Deutsche ausreisen: Noch kein Stop der Repatriierung / Die Zahl der Rückkehrer steigt / Nur wenige Sowjetbürger wollen aus Deutschland fort“, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 16.03.1960. ACDP, Pressedokumentation, Signatur 10/4.

  4. 4

    „Bisher kam kein Aussiedler, der den Polen 5000 Zloty bezahlte: Nach der Gebührenordnung weniger Heimkehrer“, in: Die Welt vom 07.08.1967. ACDP, Pressedokumentation, Signatur 10/4.

  5. 5

    Bundesverwaltungsamt (2020): Spätaussiedler und ihre Angehörigen. Zeitreihe 1950–2019, https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Buerger/Migration-Integration/Spaetaussiedler/Statistik/Zeitreihe\_1950\_2019.pdf?\_\_blob=publicationFile&v=5 vom 22.12.2021.

  6. 6

    Memorandum „Die Förderschulen für die spätausgesiedelte Jugend in der Bundesrepublik“ (1969), Bundesarchiv Koblenz (BArchK), B106/28689, S. 5.

  7. 7

    Ebd., S. 8.

  8. 8

    Ebd., S. 13.

  9. 9

    Memorandum „Probleme der beruflichen Eingliederung der Aussiedler“ (1972), BArchK, B106/55771, S. 2.

  10. 10

    Siehe die Webseite der Niedersächsischen Beauftragten für Heimatvertriebe, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, https://www.mwk.niedersachsen.de/startseite/ministerium/landesbeauftragte/niedersaechsische-landesbeauftragte-fuer-heimatvertriebene-spaetaussiedlerinnen-und-spaetaussiedler-165219.html vom 22.12.2021.

  11. 11

    Deutsches Kulturforum östliches Europa: Deportation und Erinnerung – 80. Jahrestag der Zwangsumsiedlung der Russlanddeutschen 1941, Video-Dokumentation der Gedenkveranstaltung vom 25.08.2021 auf Youtube, 28.08.2021, ca. 131 min., 37m30s-38m25s, https://www.youtube.com/watch?v=SF7uzFuBIRw&t=2262s vom 22.12.2021.

  12. 12

    Bernd Fabritius: „Eine Neiddebatte mit Tradition“, in: Bayernkurier vom 25.05.2017, https://www.bayernkurier.de/inland/25343-eine-neiddebatte-mit-tradition/ vom 16.12.2021.

  13. 13

    Editorial des Aussiedlerboten, https://de.aussiedlerbote.de/o-redakcii/ vom 22.12.2021.

  14. 14

    Ebd.

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