05 Auslän­der­kri­mi­na­li­tät

ein beitrag von

  • Markus Sade

Sicherheits- und migrationspolitische Diskurse werden stark durch den Begriff Ausländerkriminalität geprägt. Ursprünglich aus der kriminologischen Forschung stammend, etablierte sich seine Verwendung ab der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts in Politik, Medien und Gesellschaft. In der öffentlichen Debatte fungiert er als semantisch unscharfer, historisch gewachsener Begriff, der Migration pauschal mit Kriminalität verknüpft, wodurch dessen komplexe soziale, ökonomische und rechtliche Ursachen verdeckt werden. Besonders die Art und Weise der medialen Darstellung von tatverdächtigen Personen nicht-deutscher Staatsangehörigkeit prägen die Sicherheitswahrnehmung der Bevölkerung und verstärken stereotype Zuschreibungen. In politischen Kontexten dient das Narrativ der Ausländerkriminalität der Legitimation reaktiv motivierter Maßnahmen des Gesetzgebers. Die gegenwärtige kriminologische Forschung hingegen verdeutlicht, dass kein verwertbarer Zusammenhang zwischen Migration und Kriminalität besteht. Der Beitrag liefert eine kritische Bestandsaufnahme, die die diskursive Konstruktion von Ausländerkriminalität nachzeichnet und die Notwendigkeit eines differenzierten, evidenzbasierten Umgangs mit Kriminalität als soziales Phänomen insgesamt unterstreicht.

Begriff­li­che Wurzeln und Entwick­lun­gen

Der Begriff Ausländerkriminalität geht auf die kriminologische Forschung der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts zurück. Damals bildete er eine eigenständige ‚Kategorie‘ zur Untersuchung von Kriminalität, die von staatsfremden Menschen ausging. Was unter dem Begriff diskutiert wurde, stellt jedoch keinen eigenen Deliktsbereich im kriminologischen Sinne dar (vgl. Singelnstein/Kunz 2021: 446f.). Im Anschluss daran wurde der Begriff zunehmend von politischen Akteuren und der medialen Berichterstattung aufgegriffen und als biologisch oder kulturell aufgeladenes Schlagwort eingeführt. Der kriminologische Versuch, eine von nicht-deutschen Staatsbürger:innen ausgehende Kriminalität gesondert zu analysieren und grundverschieden zu erklären, basiert historisch auf teils pseudowissenschaftlichen und rassistischen Vorstellungsbildern (vgl. auch Kaiser 1974: 212), die vornehmlich in das 19. Jahrhundert zurückreichen.

Etwa zur gleichen Zeit der Veröffentlichung von Charles Darwins Werken wurde die sogenannte kriminalanthropologische Schule populär, deren führender Vertreter Cesare Lombroso war. In seinem Werk „Der geborene Verbrecher“ (1876) entwickelte er ein Konzept, nach dem Kriminalität primär mit biologischen Faktoren zusammenhängt (siehe Menne 2017: 17ff.; Schneider 1986: 104ff.). Diese Gedanken beeinflussten auch die kriminologische Forschung im Deutschen Kaiserreich (Galassi 2004: 142ff., 417ff.), die darum bemüht war, einen vermeintlichen Zusammenhang von kriminellen Verhaltensweisen und ‚Rasse‘ herzustellen (vgl. Weinberg 1904/05: 720ff.). Sie kam etwa zu dem Schluss, dass „Fremdenansammlungen ein qualifizierendes Moment gegenüber der Konzentration der einheimischen Bevölkerung dar[stellen], welche bekanntlich schon an sich verbrechererzeugend wirken“ (Heinrich Lindenau, zit. von Menzel 1926: 249f.). Gegen Ende der 1920er und zu Beginn der 1930er Jahre bestand Konsens darüber, dass ‚Ausländer‘ im Vergleich zu den Bürger:innen des eigenen Staates eher kriminell seien. Dies wurde als „bekannte, statistisch erwiesene Tatsache“ (Roesner 1933: 82) dargestellt und besonders auf „Rasseneigentümlichkeiten“ zurückgeführt, wobei „manche Rassen stärker, manche in geringerem Grade zum Verbrechen neigen“ (ebd.: 84; krit. Schneider 1986: 301f.). Der Höhepunkt von Rassifizierung und Kriminalisierung wurde zur Zeit des Nationalsozialismus erreicht, in der kriminalbiologisches Denken den Umgang mit von der ‚Volksgemeinschaft‘ abweichenden Personen bestimmte (Menne 2017: 102 ff.).

Auch nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurden kriminalbiologische Vorstellungsbilder in der Forschung nicht ohne Weiteres überwunden (vgl. Dölling et al. 2022: 22 f.; Menne 2017: 123ff.). Vielmehr übernahm die Kriminologie der 1950er Jahre diese Ansätze (Streng 1997: 223ff.). In Politik und Wissenschaft des deutschen Sprachraumes wurde die von nicht-deutschen Menschen ausgehende Kriminalität gegen Ende der 1960er Jahre verstärkt als eigenständiges ‚Phänomen‘ der Kriminologie adressiert (vgl. Schöch/Gebauer 1991: 37; Sack 2012: 303). Nach den Anwerbeabkommen in den 1950er und 1960er Jahren etablierte sich schließlich der Begriff Gastarbeiterkriminalität. Er stellt eine Art begrifflichen Vorgänger des Begriffs Ausländerkriminalität dar (vgl. Bock 2013: 335f.; Sack 2012: 303; Villmow 1995: 155). Obwohl als ‚Gastarbeiter‘ kategorisierte Menschen schon im Rahmen des Anwerbeprogramms aus Gründen des Aufenthaltsrechts ihre Vorstrafenfreiheit nachweisen mussten, standen sie und ihre Nachkommen nach ihrer Ankunft dennoch im besonderen Fokus der Sicherheitsbehörden (Davies 2021: 473; Mansel 1988: 360ff.). Dies erklären Historiker:innen teils damit, dass stereotype, mitunter rassistische Vorstellungen über nationalitätenspezifische Kriminalität sowohl bei deutschen Behörden als auch den Behörden der westlichen Besatzungsmächte systemisch verbreitet waren (Davies 2021: 473).

Das Rollenbild der ‚kriminellen Ausländer‘ hat sich bis heute gehalten (Alexopoulou 2021), wobei der Begriff Gastarbeiterkriminalität besonders durch die Begriffe Zuwandererkriminalität, Migrantenkriminalität oder Ausländerkriminalität verdrängt wurde. Gleichzeitig lässt sich gegenwärtig feststellen, dass diese Begriffe nur noch vereinzelt explizit auftauchen. Vielmehr werden sie implizit als Narrativ aufrechterhalten und diskursiv reproduziert, indem etwa Kriminalität in medialen Darstellungen überwiegend mit Zuwanderung verknüpft wird. In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) oder vergleichbaren Berichten werden diese Begrifflichkeiten umgangen und insbesondere durch formaltechnische Kategorien wie ‚nichtdeutsche Tatverdächtige‘ oder ‚Tatverdächtige mit doppelter Staatsbürgerschaft‘ ersetzt. Eine direkte Nennung wird also weitestgehend vermieden. In politischen Debatten über innere Sicherheit tauchen die Begriffe jedoch punktuell weiterhin auf und werden im medialen und besonders digitalen Raum in verwandter oder offen rassistischer Form weitergeführt. In Boulevardmedien und rechtspopulistischen bis rechtsextremen Diskursen dominieren besonders rassistische Alternativbegriffe, die Migration und Kriminalität als Ganzes oder mit bestimmten Tatobjekten verbinden, etwa ‚Messermigranten‘ oder ‚Messermigration‘ (Hestermann 2025: 4).

Krimi­no­lo­gi­sche Befunde der Gegen­wart

Eine besondere Rolle in der Auseinandersetzung mit dem Begriff Ausländerkriminalität ist der jährlich erscheinenden, vom Bundeskriminalamt herausgegebenen Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zuzuschreiben. Für Forschung, Politik, Journalismus und auch die Gesellschaft stellt sie eine leicht verfügbare und vertrauenswürdige Quelle dar (vgl. Sommer 2012). Oft wird aus ihren Zahlen voreilig der Schluss gezogen, dass Migration ‚die Kriminalität‘ steigere. Ein derartiger Umgang wird vonseiten der Wissenschaft kritisch bewertet (vgl. etwa Weber et al. 2025), weil Kriminalität nicht derart monokausal analysiert, dargestellt und erklärt werden kann. Als sogenannte Ausgangsstatistik – die nur die Zahl der Tatverdächtigen, nicht aber etwa die von rechtskräftig verurteilten Menschen wiedergibt – ist der Aussagegehalt der PKS fraglich. Bestimmte Phänomene wie Racial- und Ethnic-Profiling oder die erhöhte Anzeigebereitschaft bei nicht-deutschen Tatverdächtigen (Singelnstein/Kunz 2021: 448, 451; Walburg 2014: 53) haben einen starken Einfluss auf die Zahlen und verzerren die Statistik. Die PKS bildet lediglich das ‚Hellfeld‘ ab, also Straftaten, die den Strafverfolgungsbehörden bekannt geworden sind. Das ‚Dunkelfeld‘ hingegen, also polizeilich nicht bekannt gewordene Straftaten, ist nicht Gegenstand der Statistik. Die PKS kann damit aus sich heraus nicht die exakten Kriminalitätsgegebenheiten nachzeichnen.

Daneben kommt kriminalitätsbegünstigenden Umständen (sogenannten kriminogenen Faktoren) eine wichtige Bedeutung zu. Dazu zählen insbesondere Alter und Geschlecht sowie sozioökonomische Lebensbedingungen, Wohnort, Bildungsstand, Gewalterfahrungen in der Kindheit und psychische Belastungen. Diesen Risikofaktoren sind zugewanderte, nicht-deutsche Menschen in der Regel häufiger ausgesetzt als Nicht-Migrant:innen. Die Überrepräsentation der Gruppe von jugendlichen bis jungen Erwachsenen männlichen Geschlechts lässt sich durch die erhöhte Kriminalitätsgefährdung in dieser Gruppe insgesamt erklären (Haverkamp 2015: 48), wobei die Verteidigung hegemonial-männlicher Norm- und Wertvorstellungen (sogenannte gewaltlegitimierende Männlichkeitsnormen) besonders zu berücksichtigen sind (Walburg 2014).

Nicht zuletzt sei in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung des aufenthaltsrechtlichen Status hingewiesen: Während Personen mit befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstiteln generell weniger kriminell auffällig werden, fallen die Anteile von Tatverdächtigen für geduldete Menschen und Menschen im Asylverfahren höher aus (Glaubitz/Bliesener 2019: 158). Allgemein bedeutet dies, dass von einer erhöhten Risikobelastung in Abhängigkeit davon, wie prekär sich die Lebensumstände der Person gestalten, ausgegangen werden kann (dazu auch Singelnstein/Kunz 2021: 450). Unter kriminologischen Gesichtspunkten ist der in (‚Hellfeld‘-)Statistiken anzutreffenden Kategorie ‚Ausländer‘ also keine besondere Verwertbarkeit zu entnehmen. Vielmehr können kriminalitätsbegünstigende Umstände das Aufkommen von Kriminalität insgesamt ansatzweise erklären (Singelnstein/Kunz 2021: 447ff.).

Medi­a­ler Diskurs und gesell­schaft­li­che Wahr­neh­mung

Die Kriminalitätswahrnehmung der Gesellschaft wird erheblich durch die mediale Berichterstattung beeinflusst. Fernab vereinzelter persönlicher Erfahrungen ist den meisten Menschen Kriminalität als Phänomen kaum zugänglich. Um sich über die ‚Kriminalitätswirklichkeit‘ zu informieren, nutzt die Öffentlichkeit besonders massenmediale Angebote (Hanslmaier/Kemme 2011: 129f.), deren Berichterstattung kaum von Sachlichkeit gekennzeichnet ist. So wird in Massenmedien, wie etwa den Tageszeitungen von Bild oder Die Welt, überproportional dann über bestimmte Straftaten berichtet, wenn die Tatverdächtigen nicht-deutscher Staatsangehörigkeit sind (Hestermann 2025: passim). Auch der Deliktstyp spielt in der Berichterstattung eine Rolle. So sind Straftaten überrepräsentiert, die drastisch wirken, aber statistisch betrachtet äußerst selten vorkommen (Hestermann 2025: 1f.). Zu nennen sind hier etwa Straftaten, die unter Verwendung eines Messers begangen werden. Ferner ist ein wiederkehrendes Hoch in der medialen Darstellung zu beobachten, das mit der jährlichen Veröffentlichung der PKS durch das Bundeskriminalamts zusammenfällt. Eine solche überproportionale, regelmäßig undifferenzierte und emotionalisierte Berichterstattung verzerrt die Wahrnehmung der Gesellschaft (Hestermann 2025).

Die Folgen einer derartigen Berichterstattung äußern sich in unterschiedlicher Weise. Primär wird das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung negativ beeinflusst (Hanslmaier/Kemme 2011: 131; Weber et al. 2025: 2ff.). Studien gelangen zu dem Ergebnis, dass die Kriminalitätsentwicklung insgesamt durch die Bevölkerung überschätzt wird: Das subjektive Sicherheitsempfinden und die tatsächlichen Risiken weichen seit vielen Jahren voneinander ab (Hanslmaier/Kemme 2011: 149; Röttinger 2025: 11). Außerdem wirkt sich die emotionalisierte Berichterstattung über Kriminalität im Kontext von Migration auf die Einstellung zu Migration insgesamt aus, was in einem Anstieg einwanderungsfeindlicher Einstellungen zu beobachten ist (Manzoni et al. 2024: 25). Im Nachgang zu Ereignissen wie dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024 und seiner Berichterstattung erhöhte sich die Zahl rassistischer Übergriffe (Gebauer 2025). Einwanderungsfeindliche Positionen können sich also teilweise mit besonderer Schnelligkeit radikalisieren und in rassistisch motivierte Diskriminierung und Gewalt gegenüber migrantisch gelesenen Personen im Alltag münden.

Migra­ti­ons­po­li­tik und Versi­cher­heit­li­chung

Im Kontext von ‚Ausländerkriminalität‘ lassen sich migrationspolitisch reaktive Strukturen feststellen, wobei medial bekannt gewordene Berichte über Straftaten nicht-deutscher Menschen der politischen Legitimation neuer Maßnahmen dienen. Skizzenhaft verdeutlichen lässt sich dies etwa anhand der Entwicklungen des Ausweisungsrechts1 seit den 1990er Jahren: Infolge eines vermeintlichen Anstiegs der Kriminalität unter Jugendlichen wurden durch das „Verbrechensbekämpfungsgesetz“ 1994 auch Verurteilungen zu Jugendstrafen ausweisungsrechtlich relevant. Begründet wurde dies damit, dass „dem erheblichen Anstieg der Kriminalität ausländischer Jugendlicher und Heranwachsender […] konsequenter als bisher mit dem Mittel der Ausweisung begegnet werden“ müsse (Deutscher Bundestag 1994: 30). Die Ausweisung wurde insofern zu einem Instrument der Bekämpfung von Kriminalität stilisiert – einer Kriminalität, die von nicht-deutschen Personen ausging.

Konflikte zwischen kurdischen Demonstrierenden und der Polizei in den 1990er Jahren wurden zum Anlass genommen, weitere Verschärfungen des Ausweisungsrechts gesetzlich zu fixieren. So wurde 1997 das „Gesetz zur Änderung ausländer- und asylverfahrensrechtlicher Vorschriften“ erlassen, das vorwiegend die Verhinderung politisch motivierter Ausschreitungen ins Auge fasst. Eine Verurteilung wegen Landfriedensbruchs im Rahmen einer verbotenen öffentlichen Versammlung oder eines verbotenen Aufzugs begründete fortan grundsätzlich eine Ausweisung wegen „besonderer Gefährlichkeit“. Derartige Entwicklungen lassen sich gleichermaßen bis heute verfolgen, zuletzt noch durch das sogenannte Sicherheitspaket Ende Oktober 2024.2

Es lässt sich also feststellen, dass die migrationspolitisch avisierte ‚Bekämpfung‘ von ‚Ausländerkriminalität‘ regelmäßig auf einem gesellschaftspolitischen Momentum aufbaut, der den Weg für weitere (restringierende) Maßnahmen ebnet. Politisch leicht verdauliche Forderungen, etwa die ‚Begrenzung‘ von Migration oder ‚schnellere Rückführungen‘ von straffälligen Personen, werden an höchster Stelle propagiert und umgesetzt. In der Forschung werden diese und ähnliche Mechanismen unter dem Konzept der sogenannten Versicherheitlichung („Securitization“) diskutiert (etwa Hunger/Rother 2021: 167ff.). Es beschreibt soziale, ökonomische und politische Herausforderungen, die sich aus Migration ergeben können, und rahmt sie diskursiv als Sicherheitsbedrohungen für den Aufnahmestaat und die -gesellschaft. Auf dieser Grundlage lassen sich politische Maßnahmen legitimieren, die vorgeblich Sicherheit schaffen sollen, tatsächlich jedoch die Unsicherheit erhöhen, zuvörderst für jene Gruppen, die als Bedrohung markiert werden (Banai/Kreide 2018).

Eine Diskussion darüber, aufgrund welcher Faktoren bestimmte sozioökonomische Gruppen erhöhten kriminalitätsbegünstigenden Risiken ausgesetzt sind, fand in der deutschen Migrationspolitik bisher nicht statt. Die hier skizzierte Analyse der Entwicklungen des Ausweisungsrechts bietet einen Einblick in das, was in der Forschung erst seit jüngerer Zeit unter den Begriff Krimmigration gefasst wird. Gemeint ist damit die Verflechtung von straf- und migrationsrechtlicher Kontrolle, also der staatlichen Wahrnehmung nicht-deutscher Menschen als ‚gute‘ und ‚schlechte Ausländer:innen‘ und deren rechtlicher Kategorisierung (Graebsch 2019; Walburg 2016).

Seman­ti­sche Vagheit und begriffs­in­hä­rente Zusam­men­hänge

Im gesellschaftlichen, medialen und politischen Diskurs wird der Begriff Ausländerkriminalität gebraucht, als wäre er klar und deutlich bestimmbar. Bei näherer Betrachtung zeigt sich indes seine Uneindeutigkeit. Vielfach setzt er zudem migrationsbezogene Kategorien pauschal mit kriminellem Verhalten in Verbindung. Dies ist primär durch die beiden Wortbildungselemente bedingt, denn die Ausländer oder die Kriminalität gibt es nicht (Feltes et al. 2016: 165).

Zur begrifflichen Konturierung des Wortes Ausländer sind vorrangig zwei Differenzierungsansätze denkbar: einerseits anhand der Staatsangehörigkeit (rechtlich) und andererseits anhand ethnischer Merkmale. Jedoch führen beide Unterscheidungsmerkmale weniger zu Erkenntnisgewinnen, als dass sie problematische Zusammenhänge reproduzieren. In rechtlicher Hinsicht wäre nämlich weiterhin unklar, welche Gruppe genau gemeint sein soll, denn auch Menschen mit doppelter Staatsangehörigkeit sowie der eines EU-Mitgliedstaats wären als nicht-deutsch einzuordnen (Singelnstein/Kunz 2021: 447). Eine Unterscheidung danach, ob eine Person ethnisch ‚deutsch‘ oder ‚nicht-deutsch‘ gelesen wird, ist grundlegend rassistisch. Das Othering – also der Prozess, bei dem Gruppen oder einzelne Personen als fremd kategorisiert werden – ist aufgrund der Diskrepanz von rassifizierender Wahrnehmung und tatsächlicher (rechtlicher) Zugehörigkeit regelmäßig irritiert, wenn als ‚Ausländer‘ gelesene Personen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Allerdings ist es gerade kein Anliegen im öffentlichen Diskurs, dem Begriff Ausländer eine ausdifferenzierte Schärfe zu erteilen. Vielmehr wird er biologisch und kulturell aufgeladen, um einen Zusammenhang zwischen ‚Migrationshintergrund‘ und Kriminalität herzustellen (ebd.: 447).

Der Begriff Ausländerkriminalität ist aber nicht nur semantisch unscharf, er zieht auch auf gesellschaftlicher Ebene konkrete Folgen nach sich. Durch die starke Vereinfachung komplexer Kriminalitätslagen wirkt er pauschalisierend und verdeckt die Vielschichtigkeit von sozialen und individuellen Ursachen von Kriminalität (Schmoliner 2004: 136ff.). Personen, die mit diesem Begriff erfasst werden, sind auf individueller Ebene Stereotypisierung und unter Umständen auch Stigmatisierung ausgesetzt (Feltes et al. 2016: 165): Schlagartig wird das Bild einer vermeintlich homogenen, kriminellen Gruppe der ‚Ausländer‘ geschaffen, und damit ein Generalverdacht genährt, dass ‚alle Ausländer:innen‘ potenziell kriminell seien. Aus dieser unbewusst (oder bewussten) individuellen Zuschreibung entsteht zugleich eine gesellschaftliche Differenzierung, die die (post-)migrantische westliche Welt in dichotomen Beziehungen zeichnet: ‚Ausländerkriminalität‘ bedingt unmittelbar den Begriff der Nicht-Ausländerkriminalität, demzufolge Gesellschaft in ‚die kriminellen Ausländer‘ einerseits und ‚die Übrigen‘, die ‚Nicht-Ausländer‘, mithin ‚die Deutschen‘ untergliedert wird (vgl. Kluge/Bostanci 2012: 29). Diese Unterscheidung impliziert bereits die Erwartung einer „Andersartigkeit“ (Sommer 2012). Beide Positionen stehen dauerhaft in einem spannungsgeladenen Widerspruch zueinander, da die Kategorisierung zwar Eindeutigkeit vorgibt, sich in der menschlichen Heterogenität jedoch nicht auflösen lässt.

Fazit und Perspek­ti­ven

So klar der Begriff Ausländerkriminalität auf den ersten Blick scheinen mag, so uneindeutig ist er tatsächlich. Gerade durch seine Vagheit eignet er sich als Schlagwort und gehört zum Standardrepertoire populistisch geführter Debatten. Es ist ein politischer Kampfbegriff, und dass, obwohl er keine kriminologisch relevante Kategorie zur Untersuchung von Kriminalität insgesamt darstellt. Ursprünglich aus rassistischen Untersuchungen und Vorstellungen über Kriminalität entspringend, fehlt es an einem tiefgehend kritischen Umgang mit dem Begriff im gesellschaftlichen Diskurs der Gegenwart. Daraus resultiert eine verzerrte Wahrnehmung der Gesellschaft von Migration und Kriminalität, von subjektivem Sicherheitsgefühl und den reellen Risiken. Diese Verzerrung wird verstärkt durch die Verzahnung von bewusst undifferenzierter Politik und medialer Berichterstattung. Die Darstellung von Kriminalität in Deutschland trägt damit zur Stärkung von Ängsten und Vorurteilen bei und die Politik nutzt diese Unsicherheiten zur Instrumentalisierung. Diese Instrumentalisierung lässt sich im Rahmen der Konzepte der Versicherheitlichung und Krimmigration verorten, wobei politische und rechtliche Maßnahmen bestimmte Aspekte von Zuwanderung als Sicherheitsproblem markieren und sie zugleich mit Kriminalität verknüpfen.

Ausgehend von den dargestellten und erörterten Befunden plädiert dieser Beitrag für eine kritische und intersektionale Betrachtung und Reflexion. Zuerst bedarf es einer anderen Perspektive auf Kriminalität: Es darf nicht verkannt werden, dass sie als soziales Phänomen konstruiert ist. Politisch kurzatmige Reaktionen, die vermeintliche Lösungen für überkomplexe soziale Vorgänge vorschlagen, können von vornherein keine nachhaltigen und konstruktiven Ergebnisse hervorrufen. Unter Berücksichtigung kriminogener Umstände können aber Schlüsse zur Prävention gezogen werden, wobei die Reduktion von Kriminalitätsrisiken im Vordergrund stehen sollte. Die Kombination aus bewusstem Sprachgebrauch und sozialpolitisch informierter Prävention kann dazu beitragen, Vorurteile abzubauen und Kriminalitätsrisiken zu reduzieren.

Als zentrales Medium gesellschaftlicher Aushandlungsprozesse prägt Sprache, wie soziale Realitäten wahrgenommen und konstruiert werden. Vor diesem Hintergrund kann eine produktive Alternative etwa darin bestehen, auf die Nennung von Herkunftskategorien in der polizeilichen und medialen Berichterstattung oder politischen Debatte gänzlich zu verzichten. Nur ein konsequenter Verzicht kann eine vermeintliche Verbindung zwischen Migration und Kriminalität wirksam durchbrechen. Nicht nur würden damit Stigmatisierungen und pauschale (Fremd-)Zuschreibungen vermieden, es wäre auch das Potenzial eröffnet, das Phänomen Kriminalität kontextbezogen einzuordnen und die Aufmerksamkeit auf soziale Umstände zu lenken, um die Verbindung zu dekonstruieren. Im Rahmen der medialen Berichterstattung könnten z.B. unmittelbare Einordnungen durch Expert:innen einen entsprechenden Beitrag leisten. Hervorzuheben sind etwa Bemühungen von Forschungs- und Informationsinstituten, die mit Artikeln und Beiträgen eine sachlich differenzierte Einordnung vornehmen (Hestermann 2025). Daran können und sollten sich weitere Akteure orientieren.

Lite­ra­tur­ver­zeich­nis

Zum Weiterlesen

Adema, Joop/Alipour, Jean-Victor (2025): „Steigert Migration die Kriminalität? Ein datenbasierter Blick“, in: ifo Schnelldienst 3/2025, S. 1-10.

Bliesener, Thomas (2024): Ausländer- und Zuwandererkriminalität. Expertise im Auftrag des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration für das Jahresgutachten 2024, https://kfn.de/wp-content/uploads/2024/06/Auslaenderkriminalitaet-SVR_2024.pdf (zuletzt abgerufen: 03.12.2025).

Walburg, Christian (2025): Migration und Kriminalität, Erfahrungen und neue Entwicklungen, bpb vom 07.07.2025, www.bpb.de/themen/innere-sicherheit/dossier-innere-sicherheit/301624/migration-und-kriminalitaet/ (zuletzt abgerufen: 03.12.2025).

Zitierte Literatur

Alexopoulou, Maria (2021): „Rassismus in der Geschichte der Einwanderungsgesellschaft Deutschland“, in: Bürger & Staat, Heft 1/2/2021, S. 12-18.

Banai, Ayelet/Kreide, Regina (2017): Versicherheitlichung der Migration in Deutschland. Die Zwiespältigkeit von Staatsbürgerschafts- und Menschenrechten, in: Menschenrechte und Sicherheit, zeitschrift für menschenrechte (zfmr) Bd. 2, 30-53.

Bock, Michael (2013): Kriminologie. Für Studium und Praxis, München: Vahlen.
Bundestag (1994): „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und anderer Gesetze (Verbrechensbekämpfungsgesetz)“, Drucksache 12/6853, https://dserver.bundestag.de/btd/12/068/1206853.pdf (zuletzt abgerufen: 03.12.2025).

Davies, H. Catherine (2021): „‚Gastarbeiterkriminalität‘ und die Anfänge der Polizeilichen Kriminalstatistik in der frühen Bundesrepublik“, in: Geschichte und Gesellschaft, S. 467-497.

Dölling, Dieter/Hermann, Dieter/Laue, Christian (2022): Kriminologie. Ein Grundriss, Berlin/Heidelberg: Springer.

Feltes, Thomas/Weingärtner, Rahel/Weigert, Marvin (2016): „‚Ausländerkriminalität‘“, in: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik (ZAR), S. 157-165.

Galassi, Silviana (2004): Kriminologie im Deutschen Kaiserreich. Geschichte einer gebrochenen Verwissenschaftlichung, Stuttgart: Franz Steiner.

Gebauer, Katharina (2025): Rassistische Übergriffe. „Ich fühle mich unsicher in Magdeburg“, in: MDR vom 24.01.2025, https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/magdeburg/rassistische-uebergriffe-anschlag-magdeburg-102.html (zuletzt abgerufen: 03.12.2025).

Glaubitz, Christoffer/Bliesener, Thomas (2019): „Die Bedeutung des Aufenthaltsstatus für die kriminelle Auffälligkeit: Eine Untersuchung der Deliktbelastung von Geflüchteten in den Jahren 2013 bis 2016“, in: Neue Kriminalpolitik (NK), S. 142-162.

Graebsch, Christine M. (2019): Die Verwobenheit strafrechtlicher mit migrationsrechtlicher Kontrolle unter besonderer Berücksichtigung des Pre-Crime-Rechts für „Gefährder“, in: Kriminologie – Das Online-Journal (KrimOJ), Nr. 1, S. 75-103.

Hanslmaier, Michael/Kemme, Stefanie (2011): „Kriminalität in der öffentlichen Wahrnehmung: Welchen Einfluss hat die Mediennutzung?“, in: Zeitschrift für Rechtssoziologie (32), Heft 1, S. 129-152.

Haverkamp, Rita (2015): „Die Opferperspektive in der Kriminalprävention (Teil 1) – Begriffsverständnis, Opfererfassung und Opfergefährdung“, in: Forum Kriminalprävention, Heft 4, S. 45-50.

Hestermann, Thomas (2025): „Wie Medien über Messerangriffe berichten. Expertise Mediendienst Integration“, Juni 2023 (Februar 2025), https://mediendienst-integration.de/fileadmin/Dateien/Hestermann_2025__Wie_Medien_u__ber_Messerangri_ffe_berichten.pdf (zuletzt abgerufen: 03.12.2025).

Hunger, Uwe/Rother, Stefan (2021): Internationale Migrationspolitik, Tübingen: UVK.
Kaiser, Günter (1974): „Gastarbeiterkriminalität“, in: Ansay, Tuğrul/Gessner, Volkmar (Hg.), Gastarbeiter in Gesellschaft und Recht, München: C.H. Beck.

Kluge, Ulrike/Bostanci, Seyran (2012): „MigrantInnen als Bedrohung“, in: Heinz, Andreas/Kluge, Ulrige (Hg.), Einwanderung – Bedrohung oder Zukunft? Mythen und Fakten zur Integration, Frankfurt a.M.: Campus Verlag, S. 16-35.

Mansel, Jürgen (1988): „Die Disziplinierung der Gastarbeiternachkommen durch Organe der Strafrechtspflege“, in: Zeitschrift für Soziologie Jg. 17, S. 349-364.

Manzoni, Elena/Murard, Elie/Quercia, Simone/Tonini, Sara (2024): „News, Emotions, and Policy Views on Immigration“, IZA Discussion Paper No. 17017, https://www.iza.org/publications/dp/17017/news-emotions-and-policy-views-on-immigration (zuletzt abgerufen: 03.12.2025).

Menne, Jonas (2017): „Lombroso redivivus?“ Biowissenschaften, Kriminologie und Kriminalpolitik von 1876 bis in die Gegenwart, Tübingen: Mohr Siebeck.

Menzel, Hans (1926): „Zur Frage der Ausländerkriminalität in Deutschland“, in: Zeitschrift für das gesamte Polizei und Kriminalwesen mit Einschluß der Landjägerei (Die Polizei), S. 249-251.

Roesner, Ernst (1933): Begriff „Ausländer“, in: Elster, Alexander/Lingemann, Heinrich (Hg.), Handwörterbuch der Kriminologie und der anderen strafrechtlichen Hilfswissenschaften, Berlin/Leipzig: De Gruyter, S. 82-96.

Röttinger, Raphael (2025): „Wie sicher ist und wie sicher fühlt sich Deutschland?“, in: Zeitschrift für Außen- und Sicherheitspolitik (ZFAS) Nr. 18, S. 251-264.

Sack, Fritz (2012): „‚Ausländerkriminalität‘ – Ihre Instrumentalisierung durch Politik, Medien und ihre ‚Klienten‘“, in: Heinz, Andreas/Kluge, Ulrike (Hg.), Einwanderung – Bedrohung oder Zukunft? Mythen und Fakten zur Integration, Frankfurt a. M.: Campus Verlag, S. 297-320.

Schmoliner, Stephanie (2004): „Vom Mythos der ‚Ausländerkriminalität‘“, in: Roß, Bettina (Hg.), Migration, Geschlecht und Staatsbürgerschaft, Perspektiven für eine antirassistische und feministische Politik und Politikwissenschaft, Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften/GWV Fachverlage, S. 135-142.

Schneider, Hans Joachim (1986): Kriminologie, Berlin: Walter de Gruyter & Co.

Schöch, Heinz/Gebauer, Michael (1991): Ausländerkriminalität in der Bundesrepublik Deutschland, Baden-Baden: Nomos.

Singelnstein, Tobias/Kunz, Karl-Ludwig (2021): Kriminologie, Stuttgart: utb.

Sommer, Ilka (2012): „‚Ausländerkriminalität‘ – statistische Daten und soziale Wirklichkeit“, in: bpb vom 14.06.2012, https://www.bpb.de/themen/innere-sicherheit/dossier-innere-sicherheit/76639/auslaenderkriminalitaet-statistische-daten-und-soziale-wirklichkeit/?p=all (zuletzt abgerufen: 03.12.2025).

Streng, Franz (1997): „Von der ‚Kriminalbiologie‘ zur ‚Biokriminologie‘? Eine Verlaufsanalyse bundesdeutscher Kriminologie-Entwicklung“, in: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Hg.), Kriminalbiologie, Düsseldorf: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen: S. 213-244.

Villmow, Bernhard (1995): „Ausländer in der strafrechtliche Sozialkontrolle“, in: Zeitschrift für Bewährungshilfe (BewHi) 42, S. 155-169.

Walburg, Christian (2014): Migration und Jugenddelinquenz. Eine Analyse anhand eines sozialstrukturellen Delinquenzmodells, Münster: Waxmann.

Walburg, Christian (2016): „‚Crimmigration“. Die Ausweisung als Mittel der Migrations- und Kriminalitätskontrolle“, in: Neue Kriminalpolitik (NK), S. 378-388.

Weber, Christin/Wagner, Deliah/Asbrock, Frank (2025): „Beeinflusst die Polizeiliche Kriminalstatistik die Wahrnehmung von Sicherheit und Bedrohung durch Geflüchtete und Migrant:innen?“, in: Fachnetz Flucht vom 04.02.2025, www.fachnetzflucht.de/wp-content/uploads/2025/02/Weber-Wagner-Asbrock-2025.pdf (zuletzt abgerufen: 10.12.2025).

Weinberg, Richard (1904/05): „Psychische Degeneration, Kriminalität und Rasse“, Monatszeitschrift für Kriminalpsychologie und Strafrechtsreform 2. Jg., April 1905 bis März 1906, S. 720-730.

index