Begriffliche Wurzeln und Entwicklungen
Der Begriff Ausländerkriminalität geht auf die kriminologische Forschung der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts zurück. Damals bildete er eine eigenständige ‚Kategorie‘ zur Untersuchung von Kriminalität, die von staatsfremden Menschen ausging. Was unter dem Begriff diskutiert wurde, stellt jedoch keinen eigenen Deliktsbereich im kriminologischen Sinne dar (vgl. Singelnstein/Kunz 2021: 446f.). Im Anschluss daran wurde der Begriff zunehmend von politischen Akteuren und der medialen Berichterstattung aufgegriffen und als biologisch oder kulturell aufgeladenes Schlagwort eingeführt. Der kriminologische Versuch, eine von nicht-deutschen Staatsbürger:innen ausgehende Kriminalität gesondert zu analysieren und grundverschieden zu erklären, basiert historisch auf teils pseudowissenschaftlichen und rassistischen Vorstellungsbildern (vgl. auch Kaiser 1974: 212), die vornehmlich in das 19. Jahrhundert zurückreichen.
Etwa zur gleichen Zeit der Veröffentlichung von Charles Darwins Werken wurde die sogenannte kriminalanthropologische Schule populär, deren führender Vertreter Cesare Lombroso war. In seinem Werk „Der geborene Verbrecher“ (1876) entwickelte er ein Konzept, nach dem Kriminalität primär mit biologischen Faktoren zusammenhängt (siehe Menne 2017: 17ff.; Schneider 1986: 104ff.). Diese Gedanken beeinflussten auch die kriminologische Forschung im Deutschen Kaiserreich (Galassi 2004: 142ff., 417ff.), die darum bemüht war, einen vermeintlichen Zusammenhang von kriminellen Verhaltensweisen und ‚Rasse‘ herzustellen (vgl. Weinberg 1904/05: 720ff.). Sie kam etwa zu dem Schluss, dass „Fremdenansammlungen ein qualifizierendes Moment gegenüber der Konzentration der einheimischen Bevölkerung dar[stellen], welche bekanntlich schon an sich verbrechererzeugend wirken“ (Heinrich Lindenau, zit. von Menzel 1926: 249f.). Gegen Ende der 1920er und zu Beginn der 1930er Jahre bestand Konsens darüber, dass ‚Ausländer‘ im Vergleich zu den Bürger:innen des eigenen Staates eher kriminell seien. Dies wurde als „bekannte, statistisch erwiesene Tatsache“ (Roesner 1933: 82) dargestellt und besonders auf „Rasseneigentümlichkeiten“ zurückgeführt, wobei „manche Rassen stärker, manche in geringerem Grade zum Verbrechen neigen“ (ebd.: 84; krit. Schneider 1986: 301f.). Der Höhepunkt von Rassifizierung und Kriminalisierung wurde zur Zeit des Nationalsozialismus erreicht, in der kriminalbiologisches Denken den Umgang mit von der ‚Volksgemeinschaft‘ abweichenden Personen bestimmte (Menne 2017: 102 ff.).
Auch nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurden kriminalbiologische Vorstellungsbilder in der Forschung nicht ohne Weiteres überwunden (vgl. Dölling et al. 2022: 22 f.; Menne 2017: 123ff.). Vielmehr übernahm die Kriminologie der 1950er Jahre diese Ansätze (Streng 1997: 223ff.). In Politik und Wissenschaft des deutschen Sprachraumes wurde die von nicht-deutschen Menschen ausgehende Kriminalität gegen Ende der 1960er Jahre verstärkt als eigenständiges ‚Phänomen‘ der Kriminologie adressiert (vgl. Schöch/Gebauer 1991: 37; Sack 2012: 303). Nach den Anwerbeabkommen in den 1950er und 1960er Jahren etablierte sich schließlich der Begriff Gastarbeiterkriminalität. Er stellt eine Art begrifflichen Vorgänger des Begriffs Ausländerkriminalität dar (vgl. Bock 2013: 335f.; Sack 2012: 303; Villmow 1995: 155). Obwohl als ‚Gastarbeiter‘ kategorisierte Menschen schon im Rahmen des Anwerbeprogramms aus Gründen des Aufenthaltsrechts ihre Vorstrafenfreiheit nachweisen mussten, standen sie und ihre Nachkommen nach ihrer Ankunft dennoch im besonderen Fokus der Sicherheitsbehörden (Davies 2021: 473; Mansel 1988: 360ff.). Dies erklären Historiker:innen teils damit, dass stereotype, mitunter rassistische Vorstellungen über nationalitätenspezifische Kriminalität sowohl bei deutschen Behörden als auch den Behörden der westlichen Besatzungsmächte systemisch verbreitet waren (Davies 2021: 473).
Das Rollenbild der ‚kriminellen Ausländer‘ hat sich bis heute gehalten (Alexopoulou 2021), wobei der Begriff Gastarbeiterkriminalität besonders durch die Begriffe Zuwandererkriminalität, Migrantenkriminalität oder Ausländerkriminalität verdrängt wurde. Gleichzeitig lässt sich gegenwärtig feststellen, dass diese Begriffe nur noch vereinzelt explizit auftauchen. Vielmehr werden sie implizit als Narrativ aufrechterhalten und diskursiv reproduziert, indem etwa Kriminalität in medialen Darstellungen überwiegend mit Zuwanderung verknüpft wird. In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) oder vergleichbaren Berichten werden diese Begrifflichkeiten umgangen und insbesondere durch formaltechnische Kategorien wie ‚nichtdeutsche Tatverdächtige‘ oder ‚Tatverdächtige mit doppelter Staatsbürgerschaft‘ ersetzt. Eine direkte Nennung wird also weitestgehend vermieden. In politischen Debatten über innere Sicherheit tauchen die Begriffe jedoch punktuell weiterhin auf und werden im medialen und besonders digitalen Raum in verwandter oder offen rassistischer Form weitergeführt. In Boulevardmedien und rechtspopulistischen bis rechtsextremen Diskursen dominieren besonders rassistische Alternativbegriffe, die Migration und Kriminalität als Ganzes oder mit bestimmten Tatobjekten verbinden, etwa ‚Messermigranten‘ oder ‚Messermigration‘ (Hestermann 2025: 4).