Genese und frühe Verbreitung (1899-1918)
Überfremdung ist ein Neologismus des späten 19. Jahrhunderts, der aus dem Präfix Über und dem substantivierten Adjektiv fremd zusammengesetzt ist. Das Adjektiv fremd ist dabei ein relationaler Begriff. Das Fremdsein bezeichnet keine inhärente Eigenschaft, sondern ist eine Zuschreibung, die nur in Abgrenzung zum Eigenen an Bedeutung gewinnt. Wer oder was als fremd gilt, unterscheidet sich folglich je nach historischem und kulturellem Kontext. Das Präfix Über verweist hingegen auf die Abweichung von einer als ‚normal‘ gesetzten Größe (Kury 2003: 74). Der Begriff lässt sich erstmals 1899 in den Schriften Carl Alfred Schmids nachweisen. Schmid war als Armensekretär in Zürich für die soziale Fürsorge der Stadtbevölkerung zuständig. Er entwickelte in seinen Schriften ein Szenario der ‚Entnationalisierung‘, in dem die einheimische Bevölkerung zunächst zu einer Minderheit werden und im weiteren Verlauf ganz verschwinden könnte.
Gegen Ende des 19. Jahrhunderts gewinnt die Idee ethnisch-kultureller Homogenität im Deutschen Reich und in der Schweiz zunehmend an politischer Bedeutung und trifft zugleich auf eine durch die Industrialisierung stark anwachsende Arbeitsmigration (Reinecke 2016: 344). In dieser Konstellation findet die Idee der Überfremdung rasch Verbreitung im politischen Diskurs: Der Begriff verdichtet ökonomische Konkurrenzängste, soziale Abstiegsbefürchtungen sowie Vorstellungen von Volk und Fremdheit zu einem scheinbar objektiven Maßstabsproblem. Obwohl der Überfremdungsdiskurs auch in anderen deutschsprachigen Ländern präsent war, entfaltete er insbesondere in der Schweiz eine erhebliche politische Wirkmacht. Ab 1910 verbreitete sich der Begriff in der politischen Literatur der Schweiz und diente als Zeichen einer kulturell-nationalen Identität gegenüber liberalen und modernistischen Strömungen (Buomberger/Kury 2005: 178-180). Die Vorstellung einer drohenden Entnationalisierung markierte dabei den semantischen Kern, der bis ins 21. Jahrhundert fortwirkte: Nicht einzelne Migrant:innen wurden als Problem wahrgenommen, sondern eine imaginierte Schwelle, die – einmal überschritten – als unumkehrbar galt. Genau dadurch wurde Überfremdung zu einem Begriff, der nicht nur über Migration sprach, sondern auch politische Ordnungsvorstellungen über Bevölkerung, Zugehörigkeit und staatliche Eingriffsmöglichkeiten vermittelte.
In der Schweiz richtete sich der Überfremdungsdiskurs in seiner Entstehungsphase gegen Italiener:innen und Deutsche. Sie gehörten zu den zahlenmäßig größten und ökonomisch erfolgreichsten Minderheiten in der Schweiz. Gerade ihr wirtschaftlicher Erfolg und ihr gesellschaftliches Ansehen wurden als Problem wahrgenommen. Zum einen schien ihre Präsenz das Narrativ des schweizerischen politischen Modells zu irritieren, etwa weil die Direktdemokratie implizit neben das Modell der preußisch geprägten Monarchie gestellt wurde. Zum anderen stellte der wirtschaftliche Erfolg das Ideal einer leistungsfähigen Schweizer Bevölkerung infrage. Eine praktische Antwort der Behörden – die heutzutage politisch undenkbar wäre – bestand darin, deutsche Zuwanderer:innen durch erleichterte Einbürgerung politisch und kulturell stärker an die Schweiz zu binden. Die Strategie war nicht erfolgreich, denn die Deutschen genossen fast dieselben Rechte wie die Schweizer:innen und sahen keine Notwendigkeit, die Schweizer Staatsbürgerschaft anzunehmen (Niederberger 1982: 24).
Dass ein Armensekretär aus Zürich den Begriff prägte, erscheint aus historischer Perspektive logisch. Schließlich führten europäische Städte seit dem Mittelalter Armenregister, um den Zuzug von Armen in die Städte besser kontrollieren zu können. Auf den Listen wurden nur ortsansässige Bedürftige erfasst. Wer nicht erfasst war, hatte kein Anrecht auf Unterstützung durch Kirche oder Stadt und wurde oft vertrieben (Pichlkastner 2014: 48-49). Die Armenregister erfassten also nur, wer als zugehörig galt. Wer zu arm war, fiel heraus; wer zu erfolgreich war, irritierte. Zu wenig ökonomischer Erfolg war genauso unerwünscht wie zu viel.
Als ‚Ausländer:innen‘ galten schon Menschen, die außerhalb der Stadtmauern lebten. Für die städtischen Behörden im frühen 19. Jahrhundert waren Armut und nicht Nationalität der entscheidende Faktor dafür, wer sich in einer Stadt aufhalten durfte. Mit der Ausbildung von Nationalstaaten, insbesondere von Wohlfahrtsstaaten, änderte sich dies grundlegend (Rosenberg 2006: 2-5).
Auch im Deutschen Kaiserreich gab es Angst vor einer ‚Überfremdung‘ und es wurden regionale Listen zur Registrierung von ‚Ausländer:innen‘ eingeführt. In Preußen beispielsweise wurde der Arbeitskräftemangel in der Landwirtschaft mit polnischen Saisonarbeiter:innen aus russischen Gebieten ausgeglichen. Diese Praxis traf einen Nerv in der Gesellschaft des Deutschen Reiches. So wurde von einer ‚Polonisierung‘ Ostpreußens gesprochen und die Reichsregierung veranlasste trotz der Proteste der Großgrundbesitzer flächendeckende Ausweisungen polnischer Landarbeiter:innen. Als Reaktion darauf gründete die preußische Regierung 1905 die deutsche Arbeiterzentrale, die in Preußen für die Registrierung und Überwachung ausländischer Arbeitnehmer:innen verantwortlich war (Reinecke 2016; Oltmer 2016).
Somit entstand um 1900 die Idee von Überfremdung als nationalstaatlicher Reflex: Mobilität und Arbeitsmigration kollidierten mit der Vorstellung ethnisch-kultureller Homogenität. Migration wurde nicht als gradueller Prozess, sondern als drohende Überschreitung einer kritischen Schwelle wahrgenommen. Zugleich knüpfte der Begriff an ältere kommunale Kontrollpraktiken wie Armenregister an, verschob diese jedoch in den Kategorienhorizont des National- und Wohlfahrtsstaats: Nicht mehr primär arm oder ortsfern, sondern Staatsbürger:innen versus ‚Ausländer:innen‘ wurde zur ausschlaggebenden Unterscheidung für die Frage von Zugehörigkeit. Beispiele wie die preußische Registrierung polnischer Saisonarbeiter:innnen zeigen, wie früh der Überfremdungsdiskurs und der moderne Verwaltungsstaat ineinandergriffen.