27 Mauern

ein beitrag von

  • Frank Wolff

Mauer ist ein Alltagswort ohne überzeitliche migrationspolitische Bedeutung. Während Migration mit gutem Grund als „conditio humana“ bezeichnet wird (Bade u. a. 2008: 19), ist die Menschheitsgeschichte nicht dauerhaft von Versuchen geprägt, Migration an Grenzen – geschweige denn mittels Mauern – zu regulieren. Jenseits des Anspruchs auf Migrationskontrolle, wie ihn auch Ämter oder das moderne Passwesen erheben, und hinausgehend über das Abgrenzen eines Staatsgebiets, welches Staatsgrenzen auszeichnet, sind Mauern zusätzlich mit einer Aura des Militärischen, des Unbedingten und der gewaltvollen Abwehr existenzieller Bedrohung behaftet. Dies verbindet sich durch den Alltagsbegriff mit der privatrechtlich geprägten Vorstellung, hinter Mauern ungestört den ‚eigenen Geschäften‘ nachgehen zu können.

Nichtsdestotrotz gilt ‚Mauer‘ heute oft als angeblich natürliches Gegenkonzept zu Migration – sei es als vermeintlich finale Maßnahme gegen Migration als „Mutter aller Probleme“ oder als Reaktion auf Migration als „Mutter aller Gesellschaften“ (Espahangizi 2022). Dieser Beitrag arbeitet im Rahmen einer Geschichte moderner Migrationspolitik und Grenzgestaltung die Historizität des migrationshistorischen Begriffs Mauer heraus. Angesichts der Vielzahl historischer Mauern ist eine generalisierende oder enzyklopädische Erfassung nicht möglich. Im Fokus stehen daher historische Umbruchmomente und Transferprozesse.

Die migrationshistorische Bedeutung ergibt sich aus dem doppelten Charakter des Begriffs Mauer: Einerseits verweist er auf die konkret erfahrbare Realität einer allgegenwärtigen Barriere. Wenn Sie beim Lesen kurz aufblicken, trifft ihr Blick sehr wahrscheinlich auf eine Mauer, die ein Hier von einem Dahinter trennt. Andererseits sind in solchen Mauern fast immer Öffnungen sichtbar – Fenster, Türen, Durchgänge. Somit verweist der Begriff Mauer stets auf eine Absonderung von einer Umwelt und auch ein Sicherheitsversprechen, trägt implizit aber zugleich die Öffnung in sich. Wird er zur politischen Vokabel, so liegt es am Betrachtenden, entweder das Versprechen der Kontrollmacht oder die darin enthaltene Hybris hervorzuheben.

Kein über­zeit­li­cher Begriff

Trotz der Vielfalt historischer Bauwerke, die als Mauern bezeichnet wurden, gewann der Begriff erst in der jüngeren Moderne eine migrationshistorische Bedeutung. Ausgangspunkt war, dass Staaten zunehmend Bevölkerungspolitik betrieben und über das Aufenthaltsrecht hinaus auf Grenzpolitik zurückgriffen, um individuelle Präsenz auf ihrem Territorium zu überwachen und zu kontrollieren. Moderne Migrationspolitiken unterschieden sich damit deutlich von angeblichen antiken Vorläufern wie der Chinesischen Mauer oder dem Hadrianswall, die auf die Abwehr kollektiver Bedrohungen wie militärischer Invasionen ausgerichtet waren. Umgekehrt ist die Inszenierung antiker Mauern als Vorläufer moderner Grenzregime eine Strategie, Migration als Invasion erscheinen zu lassen und Grenzgewalt als ‚natürlichen‘ Modus kultureller oder nationaler Selbstbehauptung darzustellen.

Der Zusammenhang zwischen Mauern, Staatsgrenzen und Migration entwickelte sich nur allmählich. Klassische Definitionen des Begriffs Mauer – etwa in der Encyclopédie von 1765, in Webster’s Dictionary von 1828 oder im Grimmschen Wörterbuch von 1854 – betonen durchweg Schutz und Abwehr. Sie beziehen sich jedoch fast ausschließlich auf Privatbesitz oder die lokal begrenzte militärische Feindabwehr, nicht auf die Kontrolle ziviler Mobilität durch den Staat (Muraille 1765; Webster 1828; Grimm/Grimm 1854). Mauern im politischen Sinne werden hier allein als Schutzmaßnahmen bestimmter Orte erwähnt, nicht aber in Bezug auf migrationspolitische Steuerungsideen.

Die weitere gesellschaftspolitische Qualität von Grenzen war jedoch im aufklärerischen Denken bereits angelegt. Jean-Jacques Rousseau vermerkte in seinem Traktat über die Ungleichheit zwischen den Menschen, der erste Bürger sei jener gewesen, der ein Gebiet mit einem Zaun umgrenzte, um Besitz zu markieren (Rousseau 1756: 97). Für Rousseau war dies die Ursünde der modernen bürgerlichen Gesellschaft und seiner Ansicht nach der Ursprung der Ungleichheit zwischen Menschen und Nationen auf Basis eines neuen, klassenbasierten Verständnisses von Herrschaft. Doch auch diese Vorstellung von Grenze zielte auf zwischenstaatliche Absonderung und bereits auf Zugangskontrolle ab, nicht jedoch auf Abschottung.

Mauern im 19. Jahr­hun­dert

Das Verständnis von Grenze wandelte sich im 19. Jahrhundert weiter, was langsam zu einem Begriff von Mauer als migrationspolitischer Kategorie führte. Bis weit ins 19. Jahrhundert hinein fand Migrationskontrolle weniger an den Außengrenzen als vielmehr durch das Siedlungs-, Geschäfts- oder Erwerbsrecht statt. Grenzmarkierungen dienten primär der räumlichen Herrschaftsbehauptung und Grenzgewalt richtete sich vorrangig nach außen, insbesondere im Rahmen imperialer oder nationaler Expansion. Erst durch die Verknüpfung von Nationalstaat, Bevölkerungspolitik und der Hierarchisierung von Menschentypen entstand – wie Friedrich Ratzel Ende des 19. Jahrhunderts schrieb – die Vorstellung einer Grenze als „peripherisches Organ“, also als Außenhaut des Staates, die den „Volkskörper“ zu schützen habe (Ratzel 1897: 29, 509). Dies blieb zunächst ein (geo-)politischer Anspruch ohne eine physische ‚Sicherung‘ von Grenzen gegen Mobilität. Doch infolge rassifizierter Ordnungsvorstellungen entwickelten sich gegen Ende des Jahrhunderts zunehmend äußere wie innere Grenzregime (zum Konzept siehe z.B. Hess/Kasparek/Schwertl 2018).

Ein weitgehend unbekannter Modellfall für die Entstehung migrationspolitischer ‚Mauern‘ findet sich in der Kolonialgeschichte. Um eine Zollgrenze zur Durchsetzung der Salzsteuer zu etablieren, errichtete die britische Kolonialmacht in Indien ab 1834 die Inland Customs Line. Diese annähernd 2.500 Kilometer lange, teils undurchdringliche, vier Meter hohe und tiefe ‚große Hecke Indiens‘ bestand aus dornigem Gestrüpp und wurde von bis zu 14.000 Arbeitern gepflegt. Über hunderte Kilometer hinweg war sie, wie ihr Administrator Allan H. Hume stolz bemerkte, „utterly impassable to man or beast“ (zit. in Moxham 2002: 3). Die Hecke durchtrennte Handelsrouten, separierte Bevölkerungen und schnitt Landesteile von Salzquellen ab. Ein Teil der 6,5 Millionen Hungertoten von 1877/78 dürfte auf Salzmangel zurückzuführen sein. Nicht ohne Grund erhob Mahatma Gandhi das Salzkorn 1930 zum Symbol des Widerstands gegen die Kolonialherrschaft (Taylor 2023: 791).

Doch genau im Jahr 1879, in dem das britische Königreich die Hecke aus Kostengründen aufgab, stellten die USA die Weichen für ein neues Verständnis von migrationsverhindernden Mauern. Nach einem Wirtschaftsboom fielen die USA in eine Rezension und insbesondere im für die Präsidentschaftswahlen zunehmend bedeutsamen Kalifornien wurden die einst dringend benötigten chinesischen Arbeitskräfte nun zunehmend als Lohndrücker und kulturelle Bedrohung dargestellt (Gyory 1998). Der republikanische Senator James G. Blaine machte dieses Ressentiment 1879 nationalpolitisch salonfähig, als er konstatierte, nur eine harte anti-chinesische Migrationspolitik entscheide darüber, ob die Vereinigten Staaten an der Pazifikgrenze das „home and the refuge of our own people and our own blood“ blieben, oder „whether we shall leave it open […] to those who, degraded themselves, will inevitably degrade us.“ (Blaine 1887: 231)

Zeitschriften und Magazine verstärkten solche Verdrängungsängste und nutzten das Thema kommerziell aus. Bemerkenswerterweise war die erste bekannte Darstellung einer „Chinese Wall Around the United States of America“ von 1870 eine scharfe Kritik an dieser Heuchelei im Einwanderungsland USA (Nast 1870). Die Kritik verhallte, die Mauer-Metapher blieb. In den Folgejahren forderten Texte und Karikaturen offen eine „Great Wall against China“ (Zolberg 2005). Nach dem zurückhaltenden Page Law von 1875 folgte 1882 der Chinese Exclusion Act, das erste US-Bundesgesetz, das die Einwanderung einer bestimmten Nationalität umfassend untersagte (Zolberg 2005). Damit wurde Rassismus nicht nur gesetzlich institutionalisiert, sondern symbolisch mit der Idee einer Mauer gegen jene verbunden, die selbst als Erbauer der ‚Großen Mauer‘ galten.

Aufrufe zum Mauerbau beflügelten einerseits zahlreiche politische Karrieren. James G. Blaine, zuvor eher moderater Republikaner und Vertreter von Bürgerrechten für Schwarze, stieg als anti-chinesischer Hardliner zum Außenminister und späteren Präsidentschaftskandidaten auf. Die praktischen Auswirkungen auf die Migrationsbewegung blieben andererseits begrenzt. Die chinesische Einwanderung sank zwar kurzzeitig, verlagerte sich jedoch schnell in entferntere Grenzgebiete. Die eine Folge waren immer mehr Chinatowns in anderen Regionen Nordamerikas. Die andere Folge war der die Gesetze untermauernde Ausbau physischer Kontrollinfrastrukturen, etwa auf Angel Island vor der Pazifikküste, sowie binnenländische Grenzstationen, Überwachungseinheiten und Internierungseinrichtungen entlang der US-mexikanischen und der US-kanadischen Grenze (McKeown 2008; Hoy 2021).

Papier­mau­ern und ‚Rein­heit‘

Diese Einrichtungen dienten oft als restriktive Durchgangsstationen – streng kontrollierte Tore einer Mauer, die primär aus Regeln, Gesetzen und Diskursen bestand. Die Rechtsprechung verankerte diese „Papiermauern“ (Wolff 2019: 30-34) im politischen System. In einem zentralen Urteil rechtfertigte der Supreme Court 1892 die anti-chinesische Ausgrenzung, denn es sei ein „accepted maxim of international law that every sovereign nation has the power [… ] to forbid the entrance of foreigners within its dominions“ (Nishimura Ekiu v. United States 1892: 660). Wie die neuere Forschung zeigt, berief sich das Urteil auf eine vermeintlich bestehende plenary power doctrine, eine grundlegende und absolute Macht, ein Recht durchsetzen zu können. Dies war aber eine Prolepsis, denn de facto etablierte der Supreme Court hiermit erst jene – eben nicht juristisch, sondern nur aus dem Allgemeinsinn heraus begründete – Maxime, auf die er nachfolgend immer wieder zurückkam (Shoukfeh 2023). Bereits ein Jahr später formulierte derselbe Richter, Horace Gray, noch grundlegender: „The right to exclude or to expel aliens, or any class of aliens […] is an inherent and inalienable right of every sovereign nation.“ (Fong Yue Ting v. United States 1893: 699) Die Rechtswissenschaftlerin Magdalena Kmak erkennt hierin den Ursprung einer doctrin of sovereign control of migration, eines Rechtsgrundsatzes, der Grenzausbau, Migrationsabwehr und staatliche Souveränität systematisch miteinander verknüpft (Kmak 2024: 78).

Diese Einrichtungen dienten oft als restriktive Durchgangsstationen – streng kontrollierte Tore einer Mauer, die primär aus Regeln, Gesetzen und Diskursen bestand. Die Rechtsprechung verankerte diese „Papiermauern“ (Wolff 2019: 30-34) im politischen System. In einem zentralen Urteil rechtfertigte der Supreme Court 1892 die anti-chinesische Ausgrenzung, denn es sei ein „accepted maxim of international law that every sovereign nation has the power [… ] to forbid the entrance of foreigners within its dominions“ (Nishimura Ekiu v. United States 1892: 660). Wie die neuere Forschung zeigt, berief sich das Urteil auf eine vermeintlich bestehende plenary power doctrine, eine grundlegende und absolute Macht, ein Recht durchsetzen zu können. Dies war aber eine Prolepsis, denn de facto etablierte der Supreme Court hiermit erst jene – eben nicht juristisch, sondern nur aus dem Allgemeinsinn heraus begründete – Maxime, auf die er nachfolgend immer wieder zurückkam (Shoukfeh 2023). Bereits ein Jahr später formulierte derselbe Richter, Horace Gray, noch grundlegender: „The right to exclude or to expel aliens, or any class of aliens […] is an inherent and inalienable right of every sovereign nation.“ (Fong Yue Ting v. United States 1893: 699) Die Rechtswissenschaftlerin Magdalena Kmak erkennt hierin den Ursprung einer doctrin of sovereign control of migration, eines Rechtsgrundsatzes, der Grenzausbau, Migrationsabwehr und staatliche Souveränität systematisch miteinander verknüpft (Kmak 2024: 78).

In der Zwischenkriegszeit verschoben sich in den USA die migrationspolitischen Ziele: Anstelle eines gezielten Ausschlusses einer spezifischen Gruppe durch materielle Abschottung ging es nun um die – oft antisemitisch konnotierte (Fink 1921) – Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung einer rassisch definierten, ‚gesunden‘ Gesellschaftsstruktur. Der Johnson-Reed Act von 1924 sollte durch den Ausschluss süd- und osteuropäische Einwanderer eine Gesellschaftszusammensetzung von 1890 wiederherstellen – also von einem Zeitpunkt nach dem Verbot asiatischer und vor dem Beginn der osteuropäischen und jüdischen Masseneinwanderung. Diese eugenisch motivierte Migrationspolitik beruhte auf moralischen und medizinischen Abwehrkonzepten wie ‚Reinhaltung‘ oder ‚Auswahl‘ und inspirierte zahlreiche andere Länder wie Südafrika oder Argentinien zu ähnlichen Gesetzen (Wolff 2014). Obgleich damit die Metaphorik der anti-migratorischen Mauer außer Mode kam (nicht hingegen Zollmauern), diente die plenary power doctrine weiterhin der Legitimation dieser neuen Quotengesetze. Auch nach Ende der Quotengesetze in den 1960er Jahren brach diese Verweiskette nicht ab. Selbst gegenwärtige europäische Urteile kommen immer wieder darauf zurück (de Vries/Spijkerboer 2021; Manke 2025). So wurde aus der rassistischen Rechtfertigung der „Great Wall against China“ ein juristisches und souveränitätspolitisches Dogma.

Mili­tä­ri­sche Migra­ti­ons­kon­trolle

Zugleich beruhte das Souveränitätsverständnis der spätimperialen Welt weniger auf festen Grenzlinien als auf dem Anspruch, frei über ‚eigene‘ Bevölkerungen und Ressourcen zu verfügen. Diese stimmten jedoch selten mit dem Staatsterritorium überein. Souveränität beinhaltete daher stets auch die Drohung oder den Anspruch auf territoriales Ausgreifen und Aneignen (Coudenhove-Kalergi 1925; Loesch 1925). Dabei wurde auch die Migrationskontrolle internationalisiert: Sie wurde zunehmend in vorgelagerte Institutionen ausgelagert – von Grenzinfrastrukturen hin zu Konsulaten, Reedereien und Passbehörden in Drittstatten.

Zeitgleich gewann die Idee der militärischen Feindesabwehr nicht nur an Grenzen, sondern durch Grenzarchitekturen an Bedeutung. Die kontinentale Friedensordnung des imperialen Zeitalters beruhte auf dem, was Stella Ghervas als „conquering peace“ bezeichnet: der Zügelung des Landhungers der europäischen Mächte durch geopolitische Machtbalance und militärische Abgrenzung (Ghervas 2021). An zuvor rein kartografischen Grenzlinien entstanden physische Infrastrukturen, um die fragile Balance der Imperialmächte durch Abschreckung zu sichern. Dies setzte auch eine zunehmend wehrbereite Bevölkerung voraus, weswegen diese ‚Friedenspolitik‘ mit einer fortschreitenden Militarisierung der Gesellschaften einherging.

Vor allem im Europa des späten 19. Jahrhunderts bis in die Zwischenkriegszeit dienten ‚Militärlinien‘ nicht nur symbolisch, sondern auch materiell der Absicherung nach außen und dem Selbstschutz nach innen. Die berühmte Maginot-Linie bestand in erster Linie aus einem weit verzweigten Festungssystem im grenznahen französischen Hinterland. An der deutschen Ostgrenze entstanden lineare Befestigungen, die sich neben der militärischen auch gegen zivile Mobilität richteten (Sammartino 2010). Die sowjetische Grenzsicherung unter Stalin kombinierte Bunkeranlagen mit zaunartigen Sperranlagen, die auch die eigene Bevölkerung einhegten (Stone 2000). Der deutsche ‚Westwall‘, zunächst der Maginot-Linie nachempfunden, entwickelte sich im Zweiten Weltkrieg zu einem massiven System aus Bunkern und Gräben. Die Angst amerikanischer Soldaten vor dieser mystifizierten ‚Siegfried Line‘ war jedoch oft größer als ihre faktische Abwehrkraft (Rass 2012).

Auf unterschiedliche Art verbanden diese oft als Mauern beschriebenen Defensivarchitekturen das Ziel der Verteidigung einer ‚Zivilisation‘ mit der Disziplinierung der eigenen Bevölkerung. Ihr physisch und psychisch verankerter Abwehrmythos stand jedoch im Widerspruch zu den technischen Entwicklungen. Funk, Radio, Luftkrieg, schnelle Truppentransporte und bewegliche Panzerfahrzeuge konnten viele dieser Linien umgehen, durchbrechen oder überfliegen – ganz zu schweigen vom nie einlösbaren Kontrollversprechen an der ‚grünen Grenze‘. Ob imaginierte Invasionen wie die chinesische Arbeitsmigration in die USA oder militärische Angriffe: Grenzmauern sind ebenso vom Bild des kompromisslosen Selbstschutzes geprägt wie von ihrem Scheitern an einer komplexen und sich stets ändernden Realität (Vallet 2019: 156). So ist es kein Zufall, dass die nationalsozialistische Propaganda mit dem Vorrücken der Alliierten die Rhetorik einer zu verteidigenden „Festung Europa“ bediente. Britische Flugzeuge warfen als Antwort neben Bomben auch Flugblätter ab, die spotteten, die deutsch beherrschte „Festung Europa“ besitze zwar Mauern, aber kein Dach (Heins/Wolff 2023: 84-85).

Kalter Krieg und ‚die Mauer‘

Nach dem Zweiten Weltkrieg traten drei unterschiedliche Debatten um Grenzen hervor, die jeweils auf eigene Art den Mauerbegriff weiterentwickelten. Erstens entstand ein neues internationales Streben nach Sicherheit durch Kooperation, um gewaltsame Grenzverschiebungen auszuschließen. Die Vereinten Nationen, die europäische Integration und der Aufschwung des internationalen Rechts basierten auf Grenzsicherung durch Gemeinschaftsbildung. Kern waren der Abbau von Zollgrenzen und neue Kooperationsformen wie etwa das European Recovery Program (Marshallplan), die NATO oder die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft. Dieses Modell war jedoch exklusiv. Bereits zeitgenössische Beobachter:innen monierten, die innereuropäischen Freiheiten würden an ihren Rändern neue Mauern in Form von Zollgrenzen produzieren (Milward 1992). Überdies stellten die damaligen Entkolonialisierungsprozesse nicht nur außereuropäische Einflussräume, sondern auch koloniale Grenzziehungen infrage und führten zu neuen Konflikten und Kriegen.

Parallel zur Friedensordnung durch Gemeinschaftsbildung setzte sich, zweitens, in kolonialen Kontexten die Entwicklung von harten Grenzinfrastrukturen fort. In Frankreich betraf dies die politische Konstitution der Republik selbst, denn diese schloss die seit den späten 1940er Jahren um ihre Unabhängigkeit ringenden nordalgerischen Départements ein. Die französische Europapolitik folgte darum lange der Vision von Eurafrique, einer Europäischen Gemeinschaft, die Afrika als Kolonialbesitz mit umfasste (Hansen/Jonsson 2014). Der Kolonialbesitz wurde dabei mit neuen Mauern gesichert, wie ab 1957 mit der elektrifizierten und verminten Ligne Morice zwischen Tunesien und Algerien, um die algerische Front de Libération Nationale (FLN) zu schwächen (Boulanger 2018: 92-94).

Drittens folgten aus den massiven Grenzverschiebungen in Mittel- und Osteuropa viele Vertreibungen und neue, aber kaum souveräne, Staaten. Bereits 1947 sprach Winston Churchill in Zürich vom ‚Eisernen Vorhang‘, der Europa in zwei Hälften teile. Im Jahr 1948 – also noch vor Gründung der DDR und weit vor dem Bau der Berliner Mauer – warf Willy Brandt der sowjetischen Besatzungsmacht vor, eine „Chinesische Mauer durch Berlin“ zu ziehen.1 Im Vordergrund standen dabei aber politische und territoriale Fragen, nicht Migration. Im Gegenteil: Diese neuen Grenzen wurden zunächst dadurch sichtbar, dass sie massenhaft überschritten wurden.

Die ‚Vermauerung‘ des in den Kalten Krieg hineinrutschenden Europas begann – von der Forschung oft ignoriert – bereits 1946 in Ungarn. Sowjetische Besatzungstruppen und ungarische Parteigänger begannen, die historisch und wirtschaftlich eng verflochtenen Regionen um Sopron und das österreichische Burgenland durch Zäune, Trittstreifen, Signalanlagen und stationierte Truppen zu trennen. Migration und Kontakte sollten unterbunden werden (Pittaway 2012). Zum Einsatz kamen Techniken, die bereits in der Zwischenkriegszeit an der sowjetischen Westgrenze erprobt worden waren. Erneut übertragen und verfeinert wurden diese Maßnahmen 1952 beim Ausbau der innerdeutschen Grenze. Diese markierte nicht nur die Außengrenze der DDR, sondern sicherte durch Zäune, Truppenstationierungen und Zwangsumsiedlungen das kommunistische Herrschaftsregime im Gesamten. Schleichend etablierte sich so im Kalten Krieg ein Denken, das ‚Grenze‘ zunehmend mit migrationsverhindernden Zäunen entlang militärisch gesicherter Linien verband. Dieses Bild wurde im Westen ebenso beklagt wie touristisch inszeniert (Eckert 2011).

Seit dem Bau der Berliner Mauer am 13. August 1961 ist der ‚Eiserne Vorhang‘ fest mit dem Bild migrationsverhindernder Barrieren verbunden. Dieses Bild wurde von beiden Seiten des Kalten Kriegs aktiv genutzt – sei es als „antifaschistischer Schutzwall“ (Walter Ulbricht), sei es als „Sperrwand eines Konzentrationslagers“ (Willy Brandt). Die gemeinhin als ‚die Mauer‘ bezeichnete Berliner Mauer und innerdeutsche Grenze bestand zunächst aus unterschiedlichen Materialien und Versatzstücken, bevor sie im Laufe der 1970er Jahre vor allem im Berliner Stadtgebiet zur Ikone des Kalten Kriegs wurde: ein mehrschichtiges System aus Mauerzügen, Signalanlagen und einer abschließenden Mauer aus L-förmigen Betonsegmenten mit rundem Aufsatz (‚Mauer 75‘). Als die Mauer am 9. November 1989 fiel, war das Nachfolgemodell ‚Mauer 2000‘ bereits in Planung.

Auf den ersten Blick war dies eine vollkommen andersartige Mauer. Sie richtete sich gegen das Verlassen, nicht das Betreten eines Staatsgebiets. Ziel war es, die Auswanderung aus dem eigenen Land zu verhindern, also eine Mobilitätsform, die in der Alltagssprache noch heute selten als Migration verstanden wird. De facto ist die Übersiedlung jedoch auch nach 1961 als Massenmigration zu bewerten (Oltmer 2021). Gekennzeichnet war sie durch eine besonders schwierige Emigration und eine vergleichsweise einfache Immigration.

Doch auch hier machte gerade der Mauern eigene Anspruch auf absolute Kontrolle ihre Porosität sichtbar. Denn ein Effekt des Mauerbaus war nach anfänglicher Reduktion der Migration die Entwicklung einer neuen Kulturtechnik in der DDR: das Ersuchen auf Ausreise. Zwar war die Ausreise rechtlich nicht einmal beantragbar, dennoch forderte sie als eine dem SED-Staat vom Volke aufgezwungene Praxis den Apparat aufs Maximale heraus (Eisenfeld 2002). Dieser antwortete mit Repression. Zum Schutz der Mauer erfuhr das Ministerium für Staatssicherheit ab 1975 einen massiven Ausbau und ab den frühen 1980er Jahren wurde die Unterbindung von Ausreiseersuchen immer mehr in die Gesellschaft, bis in die Betriebe oder Sportgruppen ausgedehnt. Mit dem Bau ‚der Mauer‘ stoppte die DDR 1961 den Aderlass an der Grenze. Zugleich knüpfte der SED-Staat seine Existenz an eine militärisch gesicherte, migrationsverhindernde Infrastruktur, deren Schutz den Staatsapparat zunehmend überforderte. Als der erzwungene gesellschaftliche Konsens des Lebens mit ‚der Mauer‘ Ende der 1980er Jahre erodierte, fiel ‚die Mauer‘ und mit ihr der Staat. Dies geschah nicht durch den Ansturm auf ihre physischen Elemente, sondern infolge neuer Reiseregeln, die den anwachsenden (Aus)Reisedruck eigentlich entschärfen sollten – also das Wegbrechen der innergesellschaftlich wirkenden Papiermauern (Wolff 2019: 843-903).

Trotz ihrer Besonderheiten teilt die ‚Berliner Mauer‘ damit zentrale Aspekte anderer Mauern. Sie sollte den Staat sichern, benötigte jedoch selbst immer mehr Sicherung. Sie sollte eine Gesellschaft bewahren, veränderte sie aber durch erzwungene Akzeptanz. Sie sollte Migration ‚lösen‘, statt sie als Normalzustand von Gesellschaften und als Folge sozialer und politischer Ungleichheit anzuerkennen. Damit war ‚die Mauer‘ vor allem eine Eskalation des größeren Modells migrationsverhindernder Mauern und sollte daher als ‚innerdeutsche Mauer‘ bezeichnet werden.

Mauern nach dem „Ende der Geschichte“

Im Umbruch von 1989/90 erschienen Mauern als Anachronismen. Francis Fukuyamas „Ende der Geschichte“ sah ein Zeitalter der „continent-wide, undefended border“ wie zwischen den USA und Kanada voraus (Fukuyama 1992: 264). Das 2009 erschienene Lexikon der verschwundenen Dinge beinhaltet einen Eintrag über „Grenzen“ (Wieprecht/Skuppin 2009: 94-98). Solche Perspektiven blendeten aus, dass die zunehmende Bewegungsfreiheit der einen mit der wachsenden Abschottung gegenüber anderen einherging. In den USA schuf Präsident Bill Clinton ab 1995 mit der verstärkten Grenzsicherung im Süden ein System, das Kritiker:innen bald als Mauer bezeichneten. In der Folge verdichteten sich rassistische und neoliberale Ideen zu einer neuen Abschottungslogik (Grandin 2019). Auch der Schengen-Prozess ging mit einer Abschottung einher, die sich in flexiblen, für die Mehrheitsbevölkerung kaum spürbaren Kontrollregimen und der Zunahme der sogenannten Externalisierung ausdrückte (Walters 2002; Kasparek 2021). Zunächst sprachen Kritiker:innen hier von einer ‚Festung Europa‘, was inzwischen von rechten Akteur:innen übernommen und affirmativ besetzt wurde. Bis weit in die politische Mitte gilt Migration zunehmend als ein mit allen Mitteln zu begrenzendes Problem.

Zwischen 1989 und Mitte der 2020er Jahre vervielfachte sich die Zahl real existierender Mauern: Elisabeth Vallet zählte 1989 noch 15, 2015 waren es bereits 77 (Hjelmgaard 2018). Zum 60. Jahrestag des Mauerbaus verzeichnete die Deutsche Welle 2021 ganze 90 Mauern – mit steigender Tendenz (Grün 2021). Vallet spricht inzwischen von einem „process of global enclosure“ (Vallet 2025: 2). Donald Trumps Präsidentschaftswahlkampf 2015 stellte die westliche Symbolik von Mauern auf den Kopf. Sein Versprechen, eine „big, fat, beautiful wall“ zu errichten, wandelte ‚Mauer‘ im westlichen Diskurs vom Ausdruck verzweifelter totalitärer Regime zum zukunftsgewandten Versprechen. Die hochrangige Vertreterin der Trump Administration und vormalige Fox-News-Moderatorin Monica Crowley stellte selbst den positiven Bezug zur einst verfemten Berliner Mauer her und twitterte unter einem Foto von sich an der East Side Gallery: „At the Berlin Wall last week. Walls work.“2 Nachdem Trumps erste Präsidentschaft der prominenteste Ausdruck des Strukturwandels hin zu ‚Selbstschutz‘ durch Grenzgewalt und Mauerbau war, greift diese Mauer in seiner zweiten Präsidentschaft immer weiter aus. Sie dient in erster Linie als Kulisse für ihre eigene, innergesellschaftliche ‚Sicherung‘ durch eine außerrechtliche Abschiebepraxis und die juristische Verfolgung von Solidarität – also dem Übergang von rechten Abschottungsfantasien zum rechtsextremen Machttraum der ‚Remigration‘ (Wagner 2025).

Auch in Europa wandelt sich nicht nur die politische Praxis, sondern auch die Rechtsprechung. So trat in zentralen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Priorität des Menschenrechtsschutzes zugunsten des Ausbaus exekutiver Freiräume des Grenzschutzes zurück (Klaus/Kmak 2025). Die EU-Grenze im Mittelmeer ist längst zur tödlichsten Grenze der Welt geworden. Politiker:innen fordern spätestens seit Herbst 2021 – als Geflüchtete über Belarus nach Polen zu gelangen versuchten – offen neue Mauern. Migrationsabkommen mit afrikanischen Transitländern verlagern die Sicherung nach außen. In autoritär regierten Ländern, die oft Herkunfts- und Transitstaaten zugleich sind, führt dies wiederum zum Aufbau neuer Mauern gegen die Auswanderung der eigenen Staatsangehörigen. ‚Mauer‘ ist damit keine Metapher vergangener Konflikte mehr, sondern ein zentrales Mittel heutiger Migrationspolitik im Zeichen des Neoliberalismus.

Mauern als Träger einer exeku­ti­ven Wende

Politik ist Aushandlung. Sie kann Migration situativ gestalten, aber nicht ‚lösen‘, da Migration ein Zustand und eben kein ‚Problem‘ ist. Die Lösung hingegen ist das zentrale Versprechen von ‚Mauern‘. Sie suggerieren, Politik in konkrete Maßnahmen zu überführen, sind aber vor allem Ausdruck des Scheiterns von Politik. Damit stellt sich die Frage, ob der Begriff Mauer lediglich eine verhärtete Form von Grenze oder gar deren logische Zuspitzung beschreibt – wie es der öffentliche Diskurs oft nahelegt. Die Grenzregimeforschung betont, dass unter Grenzen nicht allein die unmittelbaren Demarkationslinien zwischen zwei Staaten verstanden werden können. Vielmehr formen infrastrukturelle, normative und diskursive Elemente gemeinsam ein Regime, das Gesellschaften ‚durchgrenzt‘ und legislative, judikative, exekutive wie auch diskursive Dimensionen migrationspolitisch zusammenführt (Pott/Rass/Wolff 2018). ‚Mauern‘ bauen auf diesem Regime auf und gehen zugleich weiter. Der Begriff Mauer dient der Zuspitzung eines spezifischen, auf Repression ausgerichteten Grenzverständnisses, das in ahistorischer Weise die vollkommene Kontrolle von Zuzug als natürliche Aufgabe von Grenzen suggeriert.

Während Grenzen eine Vielzahl von Funktionen haben können, die im modernen Staat angelegt sind und auf die moderne Demokratien aufbauen, stehen ‚Mauern‘ per se demokratischen Prozessen entgegen. Grenzen bzw. Grenzlinien im engeren Sinne sind für Demokratien notwendige Instanzen, um z.B. Wahlbezirke oder Rechtsbereiche zu bestimmen, oder friedliche Nachbarschaft zwischen Staaten und supranationale Politiken zu gestalten und zugleich den Wesenskern moderner Staatlichkeit zu wahren – wie im 20. Jahrhundert im Rahmen der europäischen Integration geschehen. Obgleich Grenzen auch heute diese vielfältigen Funktionen ausüben, sind sie zumeist nur Thema, wenn es um Migrationsregulation geht. Diese gedankliche Einengung von Grenzen betont eine ihrer Funktionen, die in rassifizierten Politiken des 19. Jahrhunderts wurzelt, nun aber neue Facetten und Dynamiken gewinnt. In Europa sind sie damit ein zentraler Ausdruck des anbrechenden „age of disintegration“ (Krawatzek u. a. 2025). Hierbei setzt sich zunehmend das Modell der Mauer durch, das nicht länger die Basis für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie darstellt, sondern einen letztlich totalen migrationspolitischen Kontrollanspruch erhebt, der polizeilichen oder gar militärischen Maßnahmen Priorität einräumt. Um Michael Wildts hilfreiche Gedanken zur Beziehung von Volk und Demokratie aufzugreifen: Durch diesen Rückgriff auf spezifische, rassifizierte und illiberale Funktionen von Grenze, rücken Mauern ab von der Markierung eines Demos und hin zur angeblich natürlichen Aufgabe des Schutzes des Ethnos (Wildt 2017). Sie sind Werkzeuge der schleichenden Re-Etablierung eines ethnischen anstelle eines politischen Volksbegriffs.

Ein zentraler Ausdruck entstehender Mauern ist, dass der Staat zum Zwecke des Grenzschutzes schrittweise juristische oder diskursive Kontrollmöglichkeiten erschwert oder abbaut. ‚Mauer‘ bezeichnet darum nicht bloß eine besonders harte Form der Grenzsicherung, sondern eine politische Dynamik, die auf einen Entscheidungsraum außerhalb demokratischer Prozesse zustrebt. Mauern richten sich vordergründig gegen Migration, im tieferen Sinne aber vor allem gegen die Komplexität (und inhärente Widersprüchlichkeit) liberaler Staatlichkeit. Um es pointiert zusammenzufassen: Mauern sind keine schlichten Verschärfungen (oder logisch zu Ende gedachten Ausformungen) von Grenzen, weil Grenzen vollkommen unterschiedlichen Charakter haben können. Mauern hingegen sind an Grenzen stattfindender Demokratieabbau.

Das prägende Kennzeichen von Mauern ist darum nicht ihre Bauweise aus Stahl, Steinen oder Beton, sondern die mit ihnen einhergehende Machtverschiebung zur Exekutiven. Mauerbau bedeutet, Gewaltenteilung zu umgehen und die Kontrollfunktion von Recht und Öffentlichkeit einzuschränken oder als Bedrohung umzudeuten. Judikative, Legislative und Medien geraten so zunehmend in den Dienst exekutiver Sicherheitspolitik. Neben militärähnlichen Infrastrukturen entlang von Staatsgrenzen entsteht ein System der Mauerabsicherung, das demokratische Prozesse untergräbt. Der Grad der ‚Vermauerung‘ eines Staates zeigt sich deshalb nicht nur an Zäunen oder Gräben, sondern vor allem an der Umwandlung von Recht und Gesellschaft im Namen eines vermeintlichen Schutzes vor dem Fremden.

Der heutige Begriff der Mauer ist das Ergebnis eines historischen Prozesses, in dem sich physische Barrieren, migrationsfeindliche Diskurse, unilaterale Souveränitätsansprüche, juristische Legitimationen, sicherheitspolitische Konzepte und rassistische Abgrenzungen verbinden. Mauer ist als migrationsanalytischer Begriff weder selbsterklärend noch auf ein einzelnes historisches Beispiel zurückzuführen. Vielmehr haben sich über verschiedene Mauern und Diskurse hinweg Elemente herausgebildet, die in wechselnder Kombination eine autoritäre Transformation politischer Ordnung tragen (Cohen 2020; Adam/Hess 2023). Anstelle der behaupteten Bewahrung einer Gesellschaft schaffen Mauern neue Bedingungen für eine unfreiere Gesellschaft.

Ausge­wählte Lite­ra­tur

Zum Weiterlesen

Brown, Wendy (2018): Mauern. Die neue Abschottung und der Niedergang der Souveränität, Berlin: Suhrkamp.

Grandin, Greg (2019): The End of the Myth. From the Frontier to the Wall in the Mind of America, New York: Metropolitan Books.

Heins, Volker M./Wolff, Frank (2023): Hinter Mauern. Geschlossene Grenzen als Gefahr für die offene Gesellschaft, Berlin: Suhrkamp.

Jones, Reece (2021): White Borders. The History of Race and Immigration in the United States from Chinese Exclusion to the Border Wall, Boston MA: Beacon Press.

Vallet, Elisabeth (2016): Borders, Fences and Walls: State of Insecurity?, London: Taylor and Francis.

Zitierte Literatur

„Muraille“ (1765), in: Encyclopédie ou dictionnaire raisonné des sciences, des arts et des métiers, X, Neuchastel: Samuel Faulche & Compagnie, S. 866.

Adam, Jens/Hess, Sabine (2023): „Fortified Nationalism. Racializing Infrastructures and the Authoritarian Transformation of the Body Politic“, in: movements 7, S. 65-91.

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Fußno­ten

  1. 1

    AdsD, WBA A3, 42, Willy Brandt: Chinesische Mauer durch Berlin, 22.11.1948.

  2. 2

    Twitter vom 05.10.2015, @MonicaCrowley.

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